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Tödliche Messerattacke Asylbewerber muss wegen Messerstecherei 17 Jahre ins Gefängnis

Der Täter hat vor zwei Jahren einen Mann erstochen und einen anderen mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt.

Ein heute 29-jähriger Asylbewerber muss 17 Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Aarau hat den Iraner wegen versuchten Mordes und vollendeter vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Der Mann hatte vor zwei Jahren in der damaligen Asylunterkunft unter dem Spital Aarau einen 43-jährigen Landsmann mit einem Küchenmesser getötet. Einen damals 25-Jährigen hatte er lebensgefährlich verletzt. Er war noch am Tatort festgenommen worden und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Mann hat die Tat gestanden.

Eingang zu Gericht.
Legende: Keystone

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese verlangte 18 Jahre Freiheitsentzug und eine Verwahrung wegen Mordes und Mordversuchs. Die Verteidigung plädierte auf 8,5 Jahre Freiheitsentzug wegen vollendeten und versuchten Totschlags.

Genugtuung für überlebendes Opfer

Das überlebende Opfer ist wegen der Verletzungen schwer behindert. Nach dem Vorfall reisten seine Eltern aus dem Iran in die Schweiz und pflegen ihren Sohn. Der verurteilte Täter muss dem Opfer und seinen Eltern 170'000 Franken Schadenersatz bezahlen. Die Mutter des Getöteten erhält 15'000 Franken Genugtuung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt will von sich aus keine Berufung einlegen. Der Verteidiger wartet die schriftliche Begründung ab und entscheidet dann.

Heimtückisch gehandelt

In der mündlichen Urteilsbegründung sagten die Richter, der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe an jenem Samstagmorgen noch geschlafen. Grund für die Attacke seien Kleinigkeiten gewesen. Aufnahmen der Überwachungskamera in der Asylunterkunft zeigten, dass der Täter ein Messer im Ärmel versteckt hatte. Die Tat sei also geplant gewesen und nicht im Affekt erfolgt, so das Gericht.

Audio
Iranischer Asylbewerber wegen Mordes verurteilt
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 14.11.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.

Eine Verwahrung, wie die Staatsanwaltschaft forderte, sprach das Gericht nicht aus. Das Rückfallrisiko sei vom Gutachter nicht so hoch eingestuft worden, dass die besonders hohen Anforderungen für eine Verwahrung erfüllt wären.

Ob der Mann nach der Gefängnisstrafe aus der Schweiz und dem Schengenraum ausgewiesen wird, entscheidet nicht das Gericht, sondern die Migrationsbehörde.

«Innerseelisch explodiert»

Die Tag ereignete sich am 20. August 2016. Der Täter griff einen anderen Mann an. Als ihn Mitbewohner zurückhalten wollten, stach er auf das spätere Todesopfer ein. Der Mann verfolgte den 43-Jährigen und stach weiter zu. Dieser starb noch am Tatort. Danach kehrte er zum 25-Jährigen zurück, und stach so fest auf dessen Kopf ein, dass das Messer die Schädeldecke durchdrang und das Gehirn verletzte.

Der Verteidiger argumentierte vor Gericht, sein Mandant habe in einer entschuldbaren Gemütserregung gehandelt. Das heute behinderte Opfer habe ihn vor der Tat wochenlang schikaniert. In der Unterkunft sei es zudem eng und stickig gewesen. Der Mann sei «innerseelisch explodiert».

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