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So soll die Steuervorlage im Aargau umgesetzt werden
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 08.03.2019. Bild: Keystone
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Umsetzung Steuervorlage Der Aargau will den Steuerwettbewerb nicht weiter anheizen

  • Die Regierung will bei der Umsetzung der Steuervorlage des Bundes die kantonale Gewinnsteuer für Unternehmen nicht senken.
  • Der Aargau wolle eine «zurückhaltende, stabile Lösung» und keine «utopischen Gewinnsteuern», sagt der Finanzdirektor.
  • Die Unternehmen sollen jedoch Investitionen in Forschung und Entwicklung zusätzlich abziehen können.

Die Aargauer Regierung wollte zunächst die Gewinnsteuer senken – wie die Regierungen in anderen Kantonen auch. Jetzt verzichtet sie darauf. Von der Wirtschaft werde das als tragfähige Lösung akzeptiert, sagte Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) am Freitag vor den Medien.

Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen in der Tarifstufe über 250'000 Franken soll unverändert bei 18,6 Prozent liegen, für Unternehmen unter dieser Tarifstufe bei 14,7 Prozent.

Solothurn will Gewinnsteuer massiv senken

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Im Kanton Solothurn hat das Parlament eine Tiefsteuerstrategie beschlossen. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll von heute 21 auf neu 13 Prozent sinken. Die Vorlage kommt am 19. Mai an die Urne. Die linken Parteien wollen sie mit allen Mitteln bekämpfen.

Der Aargau könne anders als andere Kantone die Gewinnsteuer für Unternehmen nicht senken, hielt Finanzdirektor Dieth fest. Eine Senkung um einen Prozentpunkt führe zu Mindereinnahmen von 30 Millionen Franken und damit zu höheren Steuern für natürliche Personen. Der Kanton wolle den Steuerwettbewerb nicht weiter anheizen.

Forschung soll belohnt werden

Auch bei der Dividendenbesteuerung hat die Aargauer Regierung ihre Pläne geändert. Nach heftiger Kritik der Bürgerlichen soll der Ansatz von derzeit 40 Prozent nur auf das vom Bund vorgesehene Minimum von 50 Prozent erhöht werden. Die Regierung wollte ursprünglich eine zusätzliche Erhöhung.

Die in der Vorlage des Bundes vorgesehenen Instrumente wie Patentbox oder der Abzug der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sollen im Aargau voll gewährt werden. Dies führt zu Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken. Diese werden vom Bund jedoch ausgeglichen.

Die Umsetzung der Reform werde «praktisch saldoneutral» ausfallen, hiess es. Die Förderung von innovativen Unternehmen führe langfristig zu einer höheren Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften und zu einer nachhaltigen Arbeitsplatzsicherheit.

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