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Unfall in Nesselnbach AG Bundesgericht: Todesfahrer muss ins Gefängnis

Zu schnell unterwegs: Im September 2016 ist ein junger Mann im aargauischen Nesselnbach ausserorts mit mindestens 103 km/h in eine Rechtskurve gefahren. Er verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Tödlicher Unfall: Der heute 25-Jährige hat in der Folge ein achtjähriges Mädchen totgefahren. Ein weiteres Kind wurde beim Unfall nur durch Zufall nicht verletzt.

Aargauer Urteile: Das zuständige Bezirksgericht verurteilte ihn unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Das Aargauer Obergericht bestätigte im vergangen Dezember das Urteil.

Definitives Urteil: Das Bundesgericht hat nun dem Obergericht Recht gegeben. Der Mann muss damit 12 Monate in Gefängnis. Weitere 18 Monate muss er absitzen, wenn er sich nochmals etwas zu Schulden kommen lässt.

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Todesfahrer muss ein Jahr ins Gefängnis
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 21.11.2018.
abspielen. Laufzeit 38 Sekunden.

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