Der Autofahrer soll wegen eventualvorsätzlicher Tötung und versuchter eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt werden. Dies beantragt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.
Am Mittag des 12. Septembers 2016 fuhr der heute 23-jährige Mann mit seinem Auto auf der Strasse von Niederwil in Richtung Nesselnbach. Gleichzeitig befanden sich mehrere Schulkinder auf einem Rad- und Fussweg, der parallel zur Strasse verläuft. In einer Kurve verlor der Beschuldigte die Herrschaft über sein Auto.
Zu schnell gefahren
Er prallte in ein achtjähriges Mädchen. Dieses wurde dabei tödlich verletzt. Ein gleichaltriges Schulkind konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Wäre ihm dies nicht gelungen, wäre es ebenso vom Auto erfasst und weggeschleudert worden, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Montag.
Das von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Auftrag gegebene Gutachten zeige, dass der Beschuldigte zu schnell gefahren sei. Er sei mit einer Geschwindigkeit zwischen 103 km/h bis 115 km/h in die Rechtskurve gekommen.
Gerichtstermin noch offen
Der Beschuldigte war ortskundig. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft ihm deshalb vor, er habe bewusst in Kauf genommen, dass er durch seine Fahrweise die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren könne. So begründet die Anklage den Eventualvorsatz.
Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.