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Freispruch: Das Bundesgericht entscheidet gleich wie das Obergericht
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 08.02.2019. Bild: Keystone
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Urteil Bundesgericht Gippingen – definitiver Freispruch für Hobby-Radrennfahrer

  • Ein 54-jähriger Schweizer, der an den Radsporttagen Gippingen 2014 einen tödlichen Unfall verursachte, ist unschuldig
  • Das Bundesgericht hat den Freispruch durch das Aargauer Obergericht bestätigt.
  • Der Zürcher Radrennfahrer schuf beim tödlich endenden Überholmanöver kein Risiko, das über das im Radrennsport übliche Grundrisiko hinausging, so das Bundesgericht.

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Aus dem Archiv: Das Obergericht spricht den Velorennfahrer frei
Aus Schweiz aktuell vom 20.11.2017.
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Das Bundesgericht publizierte sein Urteil am Freitag. Es hält darin fest, letztlich seien Stürze mit möglicherweise gravierenden Folgen im Radrennsport ein nicht auszuschliessendes Risiko. Das Strassenverkehrsgesetz habe auf der speziell abgesperrten und gesicherten Strasse nicht gegolten.

Es sei massgebend, dass sich ein Radrennen wesentlich von den sonst im Strassenverkehr üblichen Verkehrsvorgängen unterscheide. Überholmanöver seien in besonderem Masse vom Wettkampfcharakter geprägt.

In der zweitletzten Runde gestürzt

Beim Unfall an den Radsporttagen Gippingen am 14. Juni 2014 war in Böttstein AG ein 37-jähriger Schweizer Radrennfahrer aus dem Kanton Zürich schwer verletzt worden. Er erlitt ein stumpfes Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er am gleichen Abend im Spital verstarb. Der Verstorbene hatte geplant, drei Tage nach dem Rennen zu heiraten.

Bei einem Überholmanöver hatte der heute 54-Jährige seinen Konkurrenten touchiert und dieser stürzte. Der Unfall ereignete sich in der zweitletzten Runde auf der Abfahrt in einem Waldstück.

Die nachfolgenden drei Fahrer der Spitzengruppe fuhren in das Rennrad des Gestürzten. Sie fielen ebenfalls um und schlitterten teilweise in die angrenzende Wiese. Der tödlich verletzte Mann war in dieser Gruppe gefahren. Die Gruppe fuhr rund 70 km/h schnell.

Der Unfallverursacher selber stürzte nicht. Vor dem Bezirksgericht hatte er zugegeben, einen anderen Rennfahrer leicht berührt zu haben. Er selber habe vom Sturz aber gar nichts mitbekommen, deshalb sei er weitergefahren.

Urteil der ersten Instanz: Ein Jahr Gefängnis

Das Bezirksgericht Zurzach hatte den früheren Profi-Radsportfahrer im November 2016 der fahrlässigen Tötung und der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Er legte Berufung ein und forderte auch vor dem Aargauer Obergericht einen Freispruch. Das Obergericht sprach den Radrennfahrer im November 2017 von allen Vorwürfen frei.

Die Oberstaatsanwaltschaft und mehrere beim Unfall verletzte Radrennfahrer sowie die Erbengemeinschaft des Opfers zogen den Fall ans Bundesgericht weiter. Sie wollten erreichen, dass der Schuldspruch des Bezirksgerichts bestätigt wird.

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