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Aargau Solothurn Urteil im Solothurner Kollegium-Prozess gefällt

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilt einen jungen Mann zu 12 Jahren Haft. Anschliessend soll der 22 Jährige ordentlich verwahrt werden. Er hatte an der Fasnacht 2010 einen anderen Mann mit einem Schraubenzieher schwer verletzt. Die Staatsanwältin hatte 14 Jahre plus Verwahrung gefordert.

Das Gericht verurteilte den Serben am Freitag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Raufhandels sowie wegen weiterer Delikte. Der Täter habe aus «purer Lust an der Gewaltausübung zugestochen», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Der Mann habe den Tod des wehrlosen Opfers in Kauf genommen. Das Vorgehen sei «brutal und feige» gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brutaler Angriff mit Schraubenzieher

Der Tatort: Hof des Schulhauses Kollegium in der Altstadt von Solothurn, visavis des Stadttheaters.
Legende: Tatort: Hof beim Schulhaus Kollegium in der Solothurner Altstadt. SRF

Der junge Mann hatte an der Fasnacht 2010, in der Nacht auf den 13. Februar, im Innenhof des Schulhauses Kollegium in der Solothurner Altstadt einen heute 33-jährigen Polen bei einer Schlägerei lebensgefährlich verletzt.

Der in der Schweiz geborene Gewalttäter rammte dem Opfer einen Kreuzschraubenzieher zwei Mal in den Kopf und in den Bauch. Nach dem brutalen Angriff wurde der Mann liegen gelassen, bis Passanten auf den stark Blutenden aufmerksam wurden und die Rettungskräfte alarmierten. Das Opfer erlitt bleibende Hirnschäden. Der Täter muss dem Geschädigten eine Genugtuungssumme von 120'000 Franken bezahlen, wie das Gericht entschied.

Die Staatsanwältin hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine ordentliche Verwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Hohes Rückfallrisiko

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Das Gericht will den Haupttäter verwahren lassen (Marco Jaggi, 26. April 2012)
01:21 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 21 Sekunden.

Bei der angeordneten Verwahrung stützte sich das Gericht auf die Aussagen eines Gerichtspsychiaters. Dieser hatte dem Schläger eine sehr schlechte Prognose gestellt. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko. Der Mann habe eine grosse dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine geringe Intelligenz.

Der Serbe musste aus dem vorzeitigen Strafvollzug zurück in eine Einzelzelle im Untersuchungsgefängnis Solothurn verlegt werden. Er hatte Mitgefangene angegriffen.

Weiterer Schläger verurteilt

An der brutalen Schlägerei in der Altstadt waren insgesamt sechs Personen beteiligt gewesen. Das Richtersamt Solothurn-Lebern verurteilte am Freitag den zweiten Angeklagten, einen 26-jährigen Mann aus dem Balkan, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Er wurde wegen Angriffs und Raufhandels sowie wegen weiterer Delikte verurteilt.

 Die Anklage hatte eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten.

 Die Strafverfahren gegen weitere an der Auseinandersetzung beteiligte Personen sind bereits rechtskräftig abgeschlossen. Das gegen das Opfer eröffnete Verfahren wegen Raufhandels wurde eingestellt - aufgrund eigener Betroffenheit durch die erlittenen schweren Verletzungen, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

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