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Weniger Raser-Delikte (20.01.2015)
Aus Regi AG SO vom 20.01.2015.
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Aargau Solothurn Weniger Raserdelikte in den Kantonen Aargau und Solothurn

Im zweiten Jahr nach der Einführung der neuen Raser-Richtlinien sind in den Kantonen Aargau und Solothurn die Raserdelikte deutlich zurückgegangen. Im Aargau sogar beinahe im die Hälfte.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat am Dienstag die Raser-Statistik der vergangenen beiden Jahren veröffentlicht. Sie zeigt: 2013, im ersten Jahr der neuen Richtlinien, waren 31 Strafverfahren wegen Raserdelikten eröffnet worden. 2014 waren es lediglich 17.

Auch die Solothurner Staatsanwaltschaft zählt weniger Delikte, heisst es auf Anfrage von Radio SRF. 2014 hat sie 11 Verfahren eröffnet, 2013 waren es noch 17. Ob der Grund für die Abnahme die neuen Richtlinien sind, ist indes unklar.

Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, möchte die Zahlen nicht interpretieren. Aber: «Natürlich hoffen wir, dass die neuen Raser-Richtlinien eine abschreckende Wirkung haben».

Raserdelikt neu definiert

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Seit dem 1. Januar 2013 ist ein Raser, wer in einer 30-er-Zone mindestens 40 km/h zu schnell fährt oder die Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h um mindestens 50 km/h überschreitet. Ausserorts, wo 80 km/h als Limite gelten, reicht eine Überschreitung um 60 km/h für ein Raserdelikt, auf der Autobahn, wo 120 km/h erlaubt ist, sind es 80 km/h.

Die meisten waren ausserorts zu schnell unterwegs

Gemäss Informationen der Aargauer Staatsanwaltschaft wurden zehn der 17 letztes Jahr aus dem Verkehr genommenen Raser ausserorts erwischt. Innerorts waren es deren fünf, auf der Autobahn zwei.

Die krasseste Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit beging ein 21-jähriger Schweizer: er war innerorts mit 132 km/h unterwegs.

Unter den 17 Beschuldigten befinden sich 11 Schweizer, zwei Deutsche, zwei Italiener, ein Portugiese und ein Mazedonier. Mit Ausnahme eines Deutschen hatten alle Beschuldigten Wohnsitz in der Schweiz.

13 Fahrzeuge vorübergehend beschlagnahmt

Über die Hälfte der Beschuldigten ist zwischen 18 und 25 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft Aargau beschlagnahmte letztes Jahr 13 Fahrzeuge, davon zwei Motorräder. Die beiden Motorräder sowie vier Autos wurden im Verlaufe der Strafuntersuchungen von der Staatsanwaltschaft wieder frei gegeben.

Bei drei der vier vorübergehend beschlagnahmten Autos waren die Besitzer nicht die Beschuldigten, sondern Drittpersonen. In neun der 17 Fälle erhob die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage. Vier der neun Beschuldigte wurden bereits rechtskräftig zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 17 und 24 Monaten verurteilt.

In einem Fall ordnete das zuständige Gericht die Einziehung und Verwertung des Fahrzeuges an. In einem anderen Fall verkaufte der Beschuldigte sein Auto selber und überwies den Erlös der Gerichtskasse.

Video
Härtere Strafen für Raser
Aus 10 vor 10 vom 04.01.2013.
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