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Aargau Solothurn Wer hat der Migros in Langendorf mit Bomben gedroht?

Wer hinter den Bombendrohungen gegen das Migros-Center in Langendorf steckt, bleibt unklar. Im Fokus der Ermittlungsbehörden stand eine 49-jährige IV-Rentnerin. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat die Frau nun aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Zweimal musste das Migros-Einkaufszentrum in Langendorf 2011 wegen Bombendrohungen geräumt werden. Der Migros entgingen so Einnahmen von über 300‘000 Franken. Wer dafür verantwortlich war, bleibt aber weiterhin unklar. Eine 49-jährige IV-Rentnerin war es gemäss dem Amtsgericht Solothurn-Lebern jedenfalls nicht.

Ein «klassischer Indizienprozess» sei es gewesen, sagte der Gerichtspräsident am Freitagnachmittag bei der Urteilsverkündung. Eindeutige Beweise gegen die Angeklagte habe es nicht gegeben. Am Schluss bestünden «erhebliche Zweifel an der Schuld», begründete der Richter den Freispruch.

Beweise reichen nicht

Zwar wiesen einige Punkte auf die Schuld der 49-Jährigen hin. Beispielsweise hatte sie ein Motiv: Am Tag vor der ersten Bombendrohung war sie im Migros-Einkaufszentrum in Langendorf bei einem Ladendiebstahl erwischt worden. Das gleiche Motiv hätten aber auch andere Personen, so der Richter.

Auch ein Schriftgutachten belastete die Angeklagte. Allerdings waren die auszuwertenden Schriften zu kurz für ein eindeutiges Urteil. Für den Richter war das Gutachten denn auch nur «ein schwaches Indiz».

Geständnis war «offensichtlich falsch»

Zwar hatte die Angeklagte bei der Befragung durch die Polizei ursprünglich ein Geständnis abgelegt. Das sei aber «offensichtlich falsch» gewesen, meinte der Richter. Die IV-Rentnerin leidet unter psychischen Problemen, ist «im Moment verhaftet», wie ein Gutachten attestiert. So sei denn auch das falsche Geständnis erklärbar: Die Frau habe genug gehabt von der Befragung und einfach nach Hause gehen wollen, so der Richter.

Ins Gewicht fiel zudem, dass die Ermittler keinerlei Spuren sicherstellen konnten. Weder DNA noch Fingerabdrücke wurden gefunden. Wäre die psychisch angeschlagene Frau die Täterin gewesen, wären aber Spuren zu erwarten gewesen, meinte das Gericht in seiner Schlusserklärung.

Für eine der Bombendrohungen hatte die Frau ein Alibi

Insgesamt wurden vier schriftliche Bombendrohungen gefunden. Für eine dieser Drohungen kommt die Frau aber nachweislich nicht in Frage. Weil sich die Drohungen auffällig gleichen, spreche auch diese Tatsache für die Unschuld der Angeklagten, so die Richter.

Für die «erlittene seelische Unbill» durch Befragungen, Hausdurchsuchung und Prozess erhält die nun Freigesprochene 500 Franken. Die Schadenersatz-Forderung der Migros von über 300‘000 Franken hat das Gericht abgewiesen.

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