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Basel Baselland Basel-Stadt will Kinder nicht nur schützen sondern auch fördern

Die Basler Regierung passt seit Jahren die Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich den veränderten Bedürfnissen der Gesellschaft an. Nun möchte sie das veränderte Angebot auch gesetzlich verankern. Dabei wird der Jugendschutz viel mehr zu einer Jugendhilfe und Jugendförderung.

Das heute gültige Jugendhilfegesetz stammt aus dem Jahre 1984. Damals ging es vor allem um den Schutz der Kinder und Jugendlichen. In den letzten dreissig Jahren bauten der Kanton und die Stadt ihr Angebot stark aus.

Breites Angebot zur Förderung

Audio
Jugendfördergesetz BS (04.07.2014)
02:58 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 58 Sekunden.

Elternbildung, familienergänzende Tagesbetreuung, Robinsonspielaktionen sind Angebote, die heute als selbstverständlich angenommen werden. Ergänzt werden sie durch Beratungen, die sowohl Jugendlichen wie auch Eltern offen stehen.

Im Gesetz wird diese Förderung und Beratung nicht geregelt. «Wir möchten den Status quo gesetzlich absichern», begründet Bildungsdirektor Christoph Eymann den Gesetzesentwurf gegenüber dem Regionaljournal Basel von Radio SRF. Wichtig sei die Rechtssicherheit.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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