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Er habe grundsätzlich nichts gegen Kontrollen der AMKB, sagt der Betroffene. Für das Nachspiel der Kontrolle hat er aber kein Verständnis.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 12.06.2019. Bild: Keystone
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Beschwerde gegen Kontrolle «Ich habe ein ungutes Gefühl, wie im Baselbiet regiert wird.»

Jetzt redet zum ersten Mal jener Handwerker, der sich bei der Baselbieter Regierung vergeblich gegen eine Schwarzarbeits-Kontrolle gewehrt hat.

Als ein Handwerker vor zwei Jahren zusammen mit zwei anderen selbständigen Handwerkern sein eigenes Haus renovierte, bekam er Besuch von zwei Kontrolleuren. Diese machten im Auftrag der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) eine Schwarzarbeitskontrolle. Die Kontrolleure hätten Ausweise verlangt, ein paar Fragen gestellt und Fotos gemacht, erinnert sich der Handwerker, der anonym bleiben möchte.

Er habe nichts gegen solche Kontrollen, sagt der Handwerker. Deshalb habe er diese Aktion zunächst auch begrüsst. Doch schon ein paar Tage später kam ein eingeschriebener Brief. Die AMKB verlangte von ihm Unterlagen für «sämtliche Aufträge», die er in den letzten zwei Monaten ausgeführt habe. AHV-Belege, aber auch Werkverträge, Aufträge, Vereinbarungen inklusive Zusatzvereinbarungen, Kostenabrechnungen, Kosten- und Spesenzahlungen, Bankauszüge, Quittungen. Falls er nicht kooperiere, könne «insbesondere die Polizei Basel-Landschaft beigezogen werden.»

Es kam mir vor, als müsste ich mich ausziehen.
Handwerker, der sich gegen eine Kontrolle wehrte.

Da war es vorbei mit seinem Goodwill: Dass er AHV-Belege und seine AHV-Anmeldung vorweisen müsse, könne er nachvollziehen. «Was die Kontrolleure sonst noch alles von mir verlangten, das geht sie doch nichts an. Es kam mir vor, als müsste ich mich ausziehen», sagt der Handwerker. Er beschwerte sich schliesslich beim zuständigen Regierungsrat Thomas Weber. Und damit kam ein Stein ins Rollen.

Die «Basler Zeitung» machte nämlich ein Dokument publik: In diesem 14-seitigen Dokument kommen Spezialisten des Kantons vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit zum Schluss, dass der Handwerker fast auf der ganzen Linie Recht hat. Als die Kontrolleure erfahren hätten, dass der Handwerker als Privatperson sein eigenes Haus renovierte, hätten sie die Kontrolle abbrechen müssen und selbst wenn die Kontrolle im Rahmen gewesen wäre, hätten nicht all diese Unterlagen verlangt werden dürfen. Dies wäre nur legitim, wenn ausländische Scheinselbständige überführt werden müssten. Die «Basler Zeitung» schreibt jetzt, der zuständige Regierungsrat habe dieses Dokument in die Schublade gesteckt.

Fall separat besprochen

Regierungsrat Thomas Weber lässt jetzt ausrichten, er habe das Dokument weder in Auftrag gegeben noch erhalten. Es handle sich nämlich um eine interne Aktennotiz an den Leiter des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Ausserdem habe man diese Einschätzung später revidiert, sagt sein Generalsekretär gegenüber dem Regionaljournal Basel. Revidiert nach einer Sitzung, an welcher der Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser, die Chefin der Unia Nordwestschweiz, Sanja Pesic, die zusammen die Schwarzarbeits-Kontrollstelle betreiben mit Regierungrat Thomas Weber den Fall besprochen hätten. Dort habe man sich darauf geeinigt, den Fall separat von Fachleuten besprechen zu lassen und sei schliesslich zu einem anderen Schluss gelangt als vorher das Kiga.

Im Mai 2019 hat der Gesamtregierungsrat - ohne Regierungsrat Thomas Weber, der in den Ausstand trat - schliesslich die Beschwerde des Handwerkers abgewiesen. Als Begründung führte sie an: Es gebe «keine Hinweise darauf, dass klares Recht, wesentliche Verfahrensvorschriften oder öffentliche Interessen auf eine offensichtliche Art und Weise missachtet worden sind.» Dass die Meinungen beim Kanton so weit auseinander gingen, nützt dem Handwerker allerdings nichts. Seine Beschwerde hat die Gesamtregierung rechtskräftig abgelehnt.

(Regionaljournal Basel 17:30 Uhr)

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