Im Dezember verweigerte die Bürgergemeinde Bubendorf dem gebürtigen Kosovaren Hamdi Halili die Einbürgerung erneut. Die Begründung für das Nein erstaunt, denn sie fehlt.
Der Familien-Vater hat gegen den zweiten negativen Entscheid der Bürgergemeinde selber zwar keine Beschwerde eingereicht. Mehrere Dorfbewohner haben aber dagegen rekurriert. Sie wollen anonym bleiben.
Regierung entscheidet über weiteres Vorgehen
Die Beschwerde sei nun beim Rechtsdienst des Regierungsrats zur Bearbeitung. Adrian Baumgartner, Sprecher der Baselbieter Sicherheitsdirektion, sagt: «Wenn die Beschwerde rechtsgültig ist, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Regierungsrat weist den Entscheid an Bubendorf zur Neubeurteilung zurück. Oder der Kanton entscheidet gleich selber über das Einbürgerungsgesuch.»
Der Fall beschäftigt auch SP-Landrat Thomas Noack, der ebenfalls in Bubendorf wohnt. «Ich hoffe, dass der Regierungsrat selber entscheidet. Damit können wir dem Antragsteller einen erneuten Spiessrutenlauf ersparen.»
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