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Feuerverbot Ein Nationalfeiertag so still wie nie

Im Kanton Baselland durften am 1. August keine Feuerwerke gezündet werden. Fast alle hielten sich daran.

Keine Raketen, keine Knallkörper, kein Feuer. Im Baselbiet war dieses Jahr alles verboten, was in einem gewöhnlichen Jahr den 1. August ausmacht. Wegen der Hitzewelle und der Trockenheit ist die Gefahr eines Waldbrandes dieses Jahr aber so gross, dass die Behörden noch vor dem Nationalfeiertag ein Feuerverbot aussprachen. Seither ist es verboten Feuerwerke zu zünden, ja überhaupt im Freien ein Feuer anzuzünden.

Erstaunlich viele hielten sich auch daran, so die Bilanz der Baselbieter Polizei. In den letzten zwei Tagen habe die Polizei nur gerade 45 Mal ausrücken müssen, weil jemand gegen dieses Feuerverbot verstiess, sagt Polizei-Sprecher Adrian Gaugler gegenüber dem Regionaljournal.

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Bilanz des Feuerwerk-Verbots im Baselbiet
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 02.08.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 54 Sekunden.

Erwischt wurden indes nicht alle Sünder. Bei Feuerwerk sei es schwierig, rechtzeitig vor Ort zu sein und nachweisen zu können, wer das Feuerwerk gezündet habe. Dennoch habe es «einige Verzeigungen» gegeben. Die Betreffenden haben nun ein Strafverfahren am Hals.

Feuerverbot gilt weiter

Für Feuerverbots-Verstösse gibt es kein fixes Strafmass. Laut der Baselbieter Staatsanwaltschaft ist jeweils die konkrete Situation samt allfälligem Schaden und Gefahrenlage zu beurteilen und sind entsprechend die Delikte zu definieren. Ein Schuldspruch führt zu einer bestimmten Anzahl Tagessätze, die das Gericht einkommensabhängig festlegt.

Die Baselbieter Behörden erinnern nun daran, dass das Feuerverbot bis auf expliziten Widerruf weiterhin strikte einzuhalten sei. Das Brandrisiko werde erst nach längeren Niederschlägen nachlassen. Solche sind gemäss Wetterberichten nicht so bald in Sicht.

Das ist im Basebiet verboten

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Das flächendeckende Feuerverbot gilt für sämtliche Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohlegrills sowie auch Cheminées. Einzig Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet bleiben erlaubt, sofern man die nötige Sorgfalt walten lässt. Ausdrücklich verboten ist zudem auch, brennende Raucherwaren und Streichhölzer wegzuwerfen.

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