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Folgen der Trockenheit Beide Basel erlassen Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sprechen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern aus. Untersagt wird im Wald und in Waldnähe auch das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuern.

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Feuerverbot um Basel
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 26.07.2018.
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Das Feuerverbot im Wald und dessen Umkreis von 200 Metern gilt gemäss Mitteilung auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Untersagt ist auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen.

Kein Feuerwerk in Waldnähe

Das Abbrennen von Feuerwerk bleibt am 31. Juli und am 1. August erlaubt. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 200 Metern zu Wald und Waldrändern eingehalten werden. Feuerwerk sollte zudem nur auf festen, nicht brennbaren Flächen gezündet werden wie etwa Kies- und Mergelplätzen sowie geteerten Parkplätzen.

Die Waldbrandgefahrenstufe wird in den beiden Basel auf die zweithöchste Stufe (gross) erhöht, wie es in Mitteilungen der Kantone heisst. Die Wettersituation werde sich in den kommenden Tagen nicht wesentlich ändern. Die Massnahmen bleiben daher bis auf weiteres in Kraft. Generell wird die Bevölkerung zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien aufgerufen.

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