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Grosser Rat greift coronageschädigten Läden unter die Arme
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 13.05.2020.
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Konkurse verhindern Basel übernimmt einen Drittel der Mietkosten von Läden und Beizen

Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen Nachtragskredit in der Höhe von 18 Millionen Franken einstimmig gutgeheissen.

Mieter von Geschäftsliegenschaften, die wegen der Corona-Pandemie in finanzieller Not sind, erhalten in Basel finanzielle Unterstützung: Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen entsprechenden Nachtragskredit in der Höhe von 18 Millionen Franken einstimmig gutgeheissen.

«Drei-Drittel-Rettungspaket»

Demnach sollen Mieter von Geschäftsliegenschaften wie Restaurants oder Boutiquen bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.

Grosse Einigkeit

Das Basler Parlament hat den Nachtragskredit von 18 Millionen Franken am Mittwoch im Congress Center Basel mit 95 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Sämtliche Fraktionen befürworteten die Vorlage und lobten vor allem die Freiwilligkeit der Lösung.

Berücksichtigt werden gemäss der Regierungsvorlage Netto-Monatsmieten bis maximal 20'000 Franken. Der kantonale Beitrag beträgt höchstens 6700 Franken pro Monat.

Voraussetzung für den kantonalen Beitrag ist, dass der Mieter keine seiner Mitarbeitenden wegen wirtschaftlicher Gründe kündigt oder zu schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt. Diese Selbstdeklaration könne zwar nicht kontrolliert werden, sagte Finanzdirektorin Tanja Soland (SP). Aber man gehe davon aus, dass die Mieter ihr Wort einhalten würden.

Wie Soland zudem sagte, erhalten mit dem Kredit nicht nur Mieter von kleinen Geschäftsräumen die Chance auf einen Mietzinserlass, sondern auch grössere. Dies, weil der Mietzins für Geschäftsliegenschaften in Basel-Stadt meistens unter 20'000 Franken liege. Laut Soland zahlt nur ein kleiner Teil mehr.

Vorschlag von verschiedenen Verbänden

Die Inkraftsetzung der Vorlage erfolgt rückwirkend auf den 1. April. Anspruch für den kantonalen Beitrag besteht maximal für die Monate April, Mai und Juni 2020.

Mit dem Ratschlag setzt die Basler Regierung einen entsprechenden Vorschlag des Wirteverbandes, des Mieterverbandes, des Hauseigentümerverbandes sowie des Verbandes Immobilienwirtschaft SVIT um. Diese hatten sich im April auf ein sogenanntes «Dreidrittel-Rettungspaket» geeinigt. Der Vorschlag war anschliessend vom Grossen Rat via Motion an die Regierung überwiesen worden.

Mit dem heutigen Entscheid kommt Basel-Stadt einer nationalen Lösung zuvor. Anfang Mai kamen zwei Motionen der Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Räte, die einen Mieterlass für Geschäfte gefordert hatten, nicht durch den National- und Ständerat.

Regionaljournal Basel, 12:03 Uhr;

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