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Kostenbeteiligung Sterbehilfe Organisationen sollen mitzahlen

  • Sterbehilfe-Organisationen sollen sich an den Kosten beteiligen, die durch den begleiteten Freitod ausglöst werden, zum Beispiel durch Abklärungen der Staatsanwaltschaft.
  • Die Kosten summierten sich im Jahr 2017 auf rund 160'000 Franken.
  • Der Landrat überwies am Donnerstag einen Vorstoss von Hans-Urs Spiess (SVP) deutlich mit 62 gegen 16 Stimmen. Die Regierung muss jetzt einen Vorschlag ausarbeiten, wie diese Kostenbeteiligung

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