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Politische Vorstösse hängig Baselbieter Hausbesitzer müssen auf Steuerrechnung warten

Mehrere Gemeinden haben die Veranlagung von Hausbesitzern vorübergehend gestoppt und ärgern sich über drohenden Aufwand.

Zwei Vorstösse liegen im Baselbiet derzeit auf dem Tisch: Die Wohnkosten-Initiative und ein Gegenvorschlag der Regierung dazu. Beide zielen auf den sogenannten Eigenmietwert bei Eigenheimbesitzern. Dieser wird in der Steuererklärung als Einkommen deklariert.

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Warten auf die Steuerrechnung im Baselbiet
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 17.04.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 29 Sekunden.

Noch ist unklar, welche der beiden Vorlagen schlussendlich angenommen, respektive umgesetzt wird. Beide würden jedoch rückwirkend in Kraft treten, ab dem Jahr 2016. Das heisst konkret, dass die Steuerverwaltungen der Gemeinden rund 75'000 definitiv abgeschlossene Dossiers von Eigenheimbesitzern nochmals korrigieren müssten - ein riesiger Aufwand vor allem auch für die Gemeinden.

Das ist ein Riesenaufwand und nicht sinnvoll.
Autor: Erwin Müller Vizepräsident VBLG

Beim Verband der Baselbieter Gemeinden VBLG ist man gar nicht erfreut darüber: «Das ist ein Riesenaufwand und nicht sinnvoll», sagt Erwin Müller, Vizepräsident des VBLG und Gemeindepräsident von Bubendorf.

Müller rechnet mit einem grossen Mehraufwand für die Gemeinden, während der Ertrag voraussichtlich bescheiden ist. «Es handelt sich jeweils nur um kleinere Steuerbeträge, vielfach unter hundert Franken, salopp gesagt höchstens im Wert eines Nachtessens.»

Hauptkritikpunkte der Gemeinden:

  • Geschätzte 20'000 Arbeitsstunden würden nötig, um all die bereits definitiv veranlagten Steuern für 2016 und 2017 von Hausbesitzern zu korrigieren.
  • Eine korrigierte Veranlagung löse einen Rattenschwanz aus, weil in vielen Gemeinden Beiträge (zum Beispiel Kita-Gelder, Beiträge an Kinderzahnpflege etc. ) daran gekoppelt sind.
  • Die Auswirkungen einer Rückwirkungsklausel seien für die Gemeinden derart gross, dass man einen Gang vors Bundesgericht in Erwägung zieht.

Veranlagung vorübergehend gestoppt

Einzelne Gemeinden wie Sissach, Liestal oder Bubendorf haben deshalb die Veranlagung vorübergehend gestoppt. Dies, um die Arbeit nicht doppelt machen zu müssen. Allerdings sind diese Gemeinden bereits wieder davon abgekommen. Es hat sich gezeigt, dass die Steuerverwaltungen damit selbst einen Stau auslösen, wenn alle Liegenschaftsbesitzer einfach auf einem Stapel liegen bleiben.

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