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15 Gefängnisstrafen für Sachbeschädigung
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 25.01.2019.
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Prozess Saubannerzug Basler Gericht verurteilt 16 Linksautonome

An einer unbewilligten Demo im Juni 2016 kam es in der Basler Innenstadt zu Ausschreitungen.

  • 18 Beschuldigte mussten sich vor dem Basler Strafgericht verantworten. Dieses verurteilt 15 Demonstranten zu Freiheitsstrafen. Eine Angeklagte kam mit einer Geldstrafe davon. Zwei weitere wurden freigesprochen.
  • Das Strafmass bewegt sich zwischen einer bedingten Freiheitsstrafe von mindestens 20 Monaten und unbedingten Freiheitsstrafen von 17 Monaten.
  • Mehrere Personen haben sich im Vorfeld der Urteilseröffnung vor dem Basler Strafgericht zu einer Demonstration versammelt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 18 Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 31 Jahren eine lange Liste von Straftaten vor, darunter Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Zu diesen Delikten kam es am späten Abend vom 24. Juni 2016. Bei diesen entstand ein Sachschaden von über 200'000 Franken. Zwei Polizisten und eine Demonstrantin wurden verletzt.

Damals versammelten sich von rund 50 Personen beim Gymnasium Leonhard in Basel. Sie wollten nach eigenen Angaben gegen Rassismus und Gentrifizierung protestieren und zogen mit Steinen, Farbbeuteln und diversen anderen Wurfgegenstände und Schlagwerkzeugen durch die Stadt. Dabei schlugen sie Scheiben ein und besprühten Hausfassaden.

Angeklagte aus der ganzen Schweiz

Die Polizisten, die sie aufhalten wollten, wurden von den Randalierern attackiert und zum Teil verletzt. Schliesslich gelang es der Polizei, den Demonstrationszug zu stoppen und 13 Personen festzunehmen. Sie stammen nicht nur aus Basel, sondern aus der ganzen Schweiz.

Langwieriger Prozess

Die Urteilsverkündung bildete den Abschluss des Prozesses, der vergangenes Jahr am 23. Oktober begonnen hatte und der fünf Tage dauern sollte. Nach Kritik der Verteidigung, die wegen der kurzen Dauer und der vielen Angeklagten an einem fairen Prozess zweifelte, verschob der Gerichtspräsident die Urteilseröffnung auf einen zusätzlichen Tag an einem damals noch unbestimmten Termin.

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