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Urteil im Kickboxer-Prozess
Aus Schweiz aktuell vom 20.09.2018.
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Strafgericht Baselland Hauptbeschuldigter im «Dojo»-Prozess muss ins Gefängnis

Zwei Jahre und neun Monate Haft, davon 12 Monate unbedingt. Deutliches Urteil zu Überfall auf Kampfsportschule.

Der Fall ereignete sich am 24. Februar 2014. Eine Gruppe von zum Teil maskierten Männern griff die Kampfsportschule in Reinach an. Es kam zu einer Schlägerei, die landesweit Schlagzeilen machte. Sechs Personen wurden verletzt, einige von ihnen erlitten Brüche. Die zwei Hauptfiguren der Auseinandersetzung kannten sich schon lange; das Opfer trainierte früher beim Täter, bevor sich die Kickbox-Cracks zerstritten und stete Provokationen in jenem Überfall eskalierten.

Haupttäter nahm schwere Verletzungen in Kauf

Das Baselbieter Strafgericht verurteilte am Donnerstag nun den Haupttäter und Initiator des Angriffs zu zwei Jahre und neun Monate Haft. Begründung: mehrfache Freiheitsberaubung, einfache Körperverletzung sowie versuchte schwere Körperverletzung. 12 Monate werden unbedingt ausgesprochen, der Verurteilte muss also ins Gefängnis.

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Urteil im «Dojo»-Prozess
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 20.09.2018.
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Schwere Körperverletzung habe einzig der Haupttäter mittels «absolut verbotenen Kampftechniken» in Kauf genommen, sagte die Gerichtspräsidentin mit Verweis unter anderem auf Ellbogenschläge gegen das am Boden liegende Opfer. Medizinischen Gutachten und Zeugnisse belegten jedoch keine schweren Verletzungen im juristischen Sinn.

Der Schuldspruch gegen den Hauptangeklagten liegt leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft forderte.

Bei den übrigen insgesamt 16 Angeklagten gab es sieben Freisprüche zum Prügel-Überfall sowie bedingte Strafen in unterschiedlicher Höhe. Teils wurden auch noch Taten aus ganz anderem Kontext in diesem Prozess mit beurteilt, etwa Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsdelikte sowie eine FCB-Fankrawall-Beteiligung.

Videobeweis schwierig

Trotz eines Videos - das die Angreifer erstellten und den Opfern in die Hände fiel - war die Zuordnung und juristische Bewertung der einzelnen Taten schwierig, wie die Gerichtspräsidentin sagte. Ausser dem Anführer waren alle Angreifer aus Angst vor Rache maskiert. Sieben Angeklagte bestritten, dabei gewesen zu sein. Alibis und Zeugenaussagen seien teils unklar oder widersprüchlich gewesen. So blieb die Beweislage für das Gericht schwierig.

Jedenfalls sei Gewaltanwendung klar «Teil des Tatplans» und die «Drohkulisse Absicht gewesen. Bewiesen sei die Präsenz von sieben Schlagwerkzeugen, darunter Baseballstöcken - nicht jedoch psychische Folgen.

Urteil ist umstritten

Der Fall hatte von Anfang an für Wirbel gesorgt und so war denn auch das Urteil umstritten. Jascha Schneider, Anwalt des Hauptopfers, kritisierte das Urteil hart: «Es wäre wichtig gewesen, dass das Gericht ein Zeichen an die Bevölkerung gesetzt hätte, dass solche Taten wirklich geahndet werden», sagte Schneider. Staatsanwalt Boris Sokoloff hingegen betonte, Spielraum für härtere Strafen habe es nicht gegeben: «Wir sind verpflichtet, Strafen im Verhältnis zu anderen Delikten zu fordern und die Verhältnismässigkeit zu wahren.»

Dem Hauptopfer wurde eine Genugtuung von 5000 Franken sowie eine Parteientschädigung von gut 23'000 Franken zugesprochen. Drei weitere Opfer bekamen insgesamt 6000 Franken Genugtuung sowie gut 11'000 Franken Entschädigung. Andere Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen, darunter eine einer Versicherung von gut 400'000 Franken.

Gerichtspräsidentin kritisiert Medien wegen Vorverurteilung

Beim im Wesentlichen geständigen Haupttäter wurde übrigens die Medienberichterstattung mildernd angerechnet: Da laut Präsidentin mit ungenügender Berücksichtigung der Unschuldsvermutung berichtet worden sei, reduzierte das Gericht die dem Delikt angemessene Strafe um drei Monate.

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