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Bei der Pratteler Firma CABB ereigneten sich in den letzten Jahren diverse Zwischenfälle
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 11.04.2019. Bild: SRF
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Tödliche Explosion Gericht verurteilt Schichtarbeiter wegen fahrlässiger Tötung

In der Chemiefirma Cabb in Pratteln kam es 2014 zu einem Unfall, in dessen Folge ein Mitarbeiter verstarb.

Der tödliche Unfall liegt fast fünf Jahre zurück. Im Juli 2014 barst in einem Produktionsbetrieb der Chemiefirma Cabb in Pratteln ein Container mit hochgiftigem Inhalt. Ein junger Chemikant zog sich dabei derart schwere Verätzungen der Atemwege zu, dass er zwei Monate später an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.

Vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz mussten sich nun am Donnerstag der verantwortliche Abteilungsleiter und ein Schichtarbeiter für den Unfall verantworten. Beiden legte die Staatsanwaltschaft die Tatbestände der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Verursachung einer Explosion zur Last. Vom Gericht schuldig gesprochen wurde letztlich nur der Schichtarbeiter. Der mitangeklagte Abteilungsleiter wurde freigesprochen.

Verkettung unglücklicher Umstände

Zum tödlichen Unfall gekommen war es durch eine Verkettung unglücklicher Umstände. Der mitangeklagte Schichtarbeiter und sein getöteter Arbeitskollege hatten eine Flüssigkeit in einen nicht dafür vorgesehenen Container abgefüllt. Darin befand sich noch eine Restmenge eines stark entflammbaren Lösungsmittels. Die Mischung entzündete sich und der Container barst.

Während sich der Mitangeklagte rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte, wurde das Opfer, das wegen einer Beinverletzung an Krücken ging, vom austretenden, giftigen Nebel erfasst. Eigentlich hätte sich der Getötete gar nicht in der Produktionshalle aufhalten dürfen. Ihm sei wegen seiner Verletzung ein Schonarbeitsplatz in der Messwarte des Betriebsgebäudes zugewiesen worden.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Massgebliche Ursache für die Explosion war eine Verwechslung des Containertyps. Statt des zwingend vorgeschrieben Containers mit einem Erdungskabel zur Ableitung elektrischer Ladungen sei ein altes, nicht ableitfähiges Modell im Einsatz gewesen. Mit einem geerdeten Container hätte die Entzündung der giftigen Mischung vermieden werden können.

Dem für die Sicherheit verantwortlichen Abteilungsleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, zu wenig Vorsorge für eine gefahrenfreie Arbeitsumgebung getroffen zu haben. Der Schichtarbeiter sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht ausreichend kontrolliert zu haben, ob es sich beim verwendeten Container um ein ableitfähiges Modell gehandelt habe.

Die beiden Verteidiger plädierten jeweils auf Freispruch. Der Abteilungsleiter sei nicht Herr über das ganze Firmengelände und habe somit nicht ausschliessen können, dass ein falscher Container zum Einsatz komme. Und der Schichtarbeiter hätte nach der Anschaffung der neuen Container im Jahr 2012 davon ausgehen können, dass keine alten Modelle mehr im Gebrauch seien.

Die Staatsanwaltschaft forderte als Strafe für den Abteilungsleiter eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 210 Franken und eine Busse von 8000 Franken und für den Schichtarbeiter 140 Tagessätze à 130 Franken und 4000 Franken Busse. Dazu kamen Genugtuungs-Forderungen der Mutter und des Bruders des Getöteten.

Schichtarbeiter für schuldig befunden

Strafgerichtspräsidentin Irène Laeuchli sprach schliesslich den Schichtarbeiter der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Verursachung einer Explosion schuldig. Eine vorschriftsmässige Kontrolle des Containers am Verwendungsort wäre zwingend erforderlich gewesen, sagte sie in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.

Bei der bedingten Geldstrafe folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Busse erliess sie aber, weil das Verschulden des Verurteilten letztlich nicht als hoch zu bewerten sei. An die Mutter und den Bruder des Getöteten muss er eine Genugtuung in der Höhe von 25'000 beziehungsweise 7000 Franken entrichten. Neben den Verfahrungskosten muss der Verurteilte auch noch für eine Entschädigung der Mutter in der Höhe von 24'540 Franken aufkommen.

Der Abteilungsleiter kam mit einem Freispruch davon. Zwar hätte er sicherstellen müssen, dass keine alten Container zum Einsatz kommen. Weil sie aber auf dem ganzen Firmengelände noch immer im Einsatz waren, sei eine hundertprozentige Vorsorge nicht möglich gewesen, sagte die Gerichtspräsidentin.

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