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Polizeidirektor Philippe Müller sagt, was möglich ist und was nicht
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 06.12.2018. Bild: SRF
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Berner Kantonsregierung Nationalität von Tätern soll nicht automatisch genannt werden

Das Parlament wollte, dass die Nationalität in jedem Fall genannt werden kann. Nicht möglich, meint die Regierung.

Vor zwei Jahren hatte das Kantonsparlament eine Motion überwiesen, die verlangt, dass die Justiz bei Medienorientierungen über Straftaten in jedem Fall auch die Nationalität der Tatverdächtigen nennen muss. Ein Anliegen, für das die Berner Kantonsregierung gemäss einer Mitteilung ein gewisses Verständnis aufbringt.

Konflikt mit Bundesrecht

Nun hat die Regierung diese Forderung überprüfen lassen. Die Polizei- und Militärdirektion hat Abklärungen getroffen und ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten komme zum Schluss, dass das Kantonsparlament nicht befugt ist, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln. Zudem stehe die Forderung in Konflikt mit Bundes- und Kantonsrecht.

Nun entscheidet das Parlament

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Laut der Kantonsregierung kann die Motion gemäss den Abklärungen aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Parlament, die Motion abzuschreiben. Der Rat debattiert im Frühling 2019 darüber.

Die Nennung der Nationalität von mutmasslichen Straftäterinnen und Straftätern ist auch in anderen Kantonen ein Thema – beispielsweise in Zürich.

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