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Beschwerde abgewiesen Abstimmung in Belprahon verlief korrekt

Die Abstimmungsbeschwerde sei unbegründet, so die Regierungsstatthalterin. Eingereicht hatten sie Projurassier.

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Aus dem Archiv: Jubel in Sorvilier, Tränen in Belprahon
Aus Tagesschau vom 17.09.2017.
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Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Entscheid der Gemeinde Belprahon, beim Kanton Bern zu bleiben, abgelehnt. Belprahons Bürgerinnen und Bürger entschieden sich im September 2017 ganz knapp, im Kanton Bern zu bleiben.

Keine organisatorischen Mängel

Die Urheber der Beschwerde machten in ihrem Rekurs mehrere formale oder organisatorische Mängel der Abstimmung geltend, wie Regierungsstatthalterin Stéphanie Niederhauser mitteilte. Die Statthalterin kam aber zum Schluss, diese Rügen seien unbegründet.

In einem Punkt sei die Beschwerde schlicht zu spät eingereicht worden. Der Entscheid kann noch weitergezogen werden. Eingereicht hatten die Abstimmungsbeschwerde Projurassier aus dem bernjurassischen 300-Seelen-Dorf. Eine erste Abstimmungsbeschwerde war bereits früher abgewiesen worden.

Beschwerden in Moutier gutgeheissen

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Belprahons viel grössere Nachbargemeinde Moutier hatte kurz zuvor anlässlich einer kommunalen Abstimmung knapp den Wechsel in den Kanton Jura beschlossen. Doch reichten danach zahlreiche Proberner Abstimmungsbeschwerden ein. Die bernjurassische Statthalterin hiess im vergangenen Herbst mehrere Beschwerden gut und annullierte den Urnengang von Juni 2017. Gegen diesen Entscheid haben Projurassier Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem bernischen Verwaltungsgericht, eingereicht.

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