Der Fall eines Nidauer Sozialhilfebezügers, der mit islamischem Radikalismus in Verbindung gebracht wird, hat den Kanton Bern und die Städte Biel und Nidau zu einer Nachbesprechung veranlasst.
Dabei wurden auch Möglichkeiten diskutiert, wie solche Fälle künftig frühzeitig angegangen werden könnten. Im Vordergrund stehen dabei ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Behörden verschiedener Ebenen oder eine systematische Überprüfung von Sozialhilfedossiers.
Wer keine Sprache lernt, sich nicht integriert und nicht arbeitet, aber Sozialhilfe bezieht, soll das Land wieder verlassen.
Die Besprechung sei konstruktiv verlaufen, teilten die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie die Polizei- und Militärdirektion am Freitag mit.
Die Affäre hat auch eine juristische Seite: Das Bundesverwaltungsgricht hat den Asyl-Status des Predigers aufgehoben. Dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob er die Rassismus-Strafnorm verletzt hat.
Der Fall Abu Ramadan
Ende August hatten Medien über den Fall eines Libyers berichtet, der in Nidau jahrelang von der Sozialhilfe lebte und in einer Bieler Moschee mutmassliche Hassbotschaften predigte. Der Fall warf schweizweit hohe Wellen. |