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Bundesgericht hat entschieden Niederlage für Berner Fluglärmgegner

Die Vereinigung gegen Fluglärm und der VCS wünschten sich einen besseren Lärmschutz.

Die Fluglärmgegner sind mit ihrem Begehren an den Flughafen Bern, ein Schallschutzkonzept auszuarbeiten, vor Bundesgericht abgeblitzt. Auch das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte das Begehren abgewiesen.

Das wollten die Fluglärmgegner

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Mit dem Schallschutzkonzept sollten die Anwohner im lärmbetroffenen Bereich des Flughafens Bern vor sogenannten Aufwachreaktionen durch Fluglärm und durch Industrie- und Gewerbelärm nachts und in den ersten Morgenstunden zwischen 6 und 7 Uhr geschützt werden.

Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Es hält aber fest, dass vereinzelte Menschen – gerade am Morgen – gestört werden könnten.

Die Begründung der Richter

Die Lausanner Richter sind der Ansicht, dass keine provisorischen Massnahmen notwendig sind, solange die Überprüfung der Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung nicht abgeschlossen ist.

Die Reaktion der Flughafenbetreiber

Die Betreiber des Flughafens Bern schreiben in einer Mitteilung vom Donnerstag, der Entscheid des Bundesgerichts ebne den Weg für die 4. Ausbauetappe.

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