Vor dem bernischen Obergericht hat sich der Sohn des Angeklagten erstmals zur Bluttat in einem Spiezer Kinderheim geäussert, bei dem ein Heimleiter und dessen Partnerin getötet wurden. Er nahm alle Schuld auf sich.
Er habe zwei Messer dabei gehabt und das Heimleiterpaar allein umgebracht. Sein Vater habe nichts von seinem Entschluss gewusst. Er habe vor dem Heim auf ihn gewartet. Erst als er den Heimleiter und dessen zufällig anwesende Partnerin erstochen habe, sei der Vater im Zimmer erschienen und habe ihn von seinen Opfern weggerissen, schilderte der Sohn.
Erste Instanz: Tat gemeinsam begangen
Vater und Sohn waren in erster Instanz wegen mehrfachen Mordes verurteilt worden. Das Regionalgericht sah es als erwiesen an, dass Vater und Sohn die Tat gemeinsam begingen.
Der Vater wurde in erster Instanz zur Höchststrafe, lebenslänglich mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Weil der Sohn zur Tatzeit minderjährig war, unterstand er dem Jugendstrafrecht. Auch das Jugendgericht sprach die Höchststrafe aus. Diese fällt mit vier Jahren Freiheitsentzug aber deutlich milder aus als im Erwachsenenstrafrecht.
Verteidigerin fordert Freispruch
Die Version des Sohnes sei mindestens ebenso glaubwürdig wie jede andere Version, betonte die Verteidigerin des Vaters vor dem Obergericht. Ihr Mandant sei freizusprechen.
Das Obergericht wird sein Urteil voraussichtlich am 19. Dezember bekannt geben.
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