Das Regionalgericht Thun als erstinstanzliches Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zusammen mit seinem zur Tatzeit minderjährigen Sohn den Leiter eines privaten Kinderheims und dessen Partnerin grausam ermordete. Die Opfer wiesen insgesamt über 100 Messerstiche auf.
Mit dem Urteil gegen den Vater liegt das Regionalgericht Thun ganz auf der Linie der Staatsanwältin . Diese war zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte zusammen mit seinem Sohn das Heimleiterpaar auf besonders brutale Art und Weise umbrachte.
Da der Mann keine Einsicht zeige und die Rückfallgefahr gross sei, müsse er zudem verwahrt werden, so die Staatsanwältin.
Verteidigung verlangte Freispruch
Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten hingegen einen Freispruch verlangt. Sie argumentierte, der Sohn habe das Verbrechen allein begangen. Der Vater sei erst dazugestossen, als der Sohn den Heimleiter und dessen Partnerin bereits umgebracht hatte.
Der verurteilte Mann will den Richterspruch nicht akzeptieren. Seine Verteidigerin sagte beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Thun, das Urteil werde weitergezogen. Damit muss sich das Berner Obergericht mit dem Fall beschäftigen.