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Fall Garnier Zu wenig Hinweise für Amtsgeheimnisverletzung

Die frühere Freiburger Staatsrätin soll das Amtsgeheimnis verletzt haben. Der Staatsanwalt legt den Fall nun ad acta.

Die Affäre um die frühe Freiburger Staatsrätin Marie Garnier ist juristisch wohl ausgestanden: Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Aubert hat eine Einstellungsverfügung erlassen, wie die Freiburger Justiz am Mittwoch mitteilte. Das heisst: Der Fall wird zu den Akten gelegt.

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Die Freiburger Staatsrätin Marie Garnier tritt zurück
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 08.11.2017. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 23 Minuten 15 Sekunden.

Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung wird damit nicht weiter verfolgt. Der Neuenburger Pierre Aubert war im November 2018 als ausserordentlicher Staatsanwalt beauftragt worden. Er sollte das laufende Verfahren gegen Garnier weiterführen und zu einem ordentlichen Abschluss bringen.

Porträt
Legende: Generalstaatsanwalt Fabien Gasser: Er gab den Fall ab. Keystone

Zuvor war der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in den Ausstand getreten. Ihm war Befangenheit vorgeworfen worden.

Der Fall Garnier

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Die Justiz untersuchte, ob die damalige Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) das Amtsgeheimnis verletzt hatte, als sie im Frühling 2017 Medien einen vertraulichen Bericht sowie Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Oberamt des Saanebezirks schickte.

Der Grosse Rat hob Ende 2017 Garniers Immunität auf. Kurz vor der Grossratsdebatte kündigte Garnier ihren Rücktritt aus der Kantonsregierung an.

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