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Nationalbank Kanton Bern darf wieder mit Gewinnausschüttung budgetieren

Das Berner Kantonsparlament genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2020, stellt aber Forderungen und Auflagen an die Regierung. So darf sie beim Erstellen des Budgets die Gewinnausschüttungen der Nationalbank wieder voll berücksichtigen, nicht nur zur Hälfte.

Noch im November vor einem Jahr hatte das Berner Kantonsparlament einen Fonds für die Nationalbank-Gewinnausschüttungen geschaffen. Die Idee hinter dem Fonds war, der Regierung die Möglichkeit zu geben, mit stets gleichen Beträgen zu budgetieren – weil die Nationalbank bisher einmal Geld ausschüttete, einmal nicht.

Budget genehmigt

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Den Aufgaben-und Finanzplan genehmigte der Grosse Rat mit 95 zu 44 Stimmen. Gegen die Annahme stimmte die SVP-Fraktion. Sie könne trotz all der überwiesenen Planungserklärungen (Forderungen) nicht einem Plan zustimmen, der eine Neuverschuldung des Kantons um 400 Millionen Franken vorsehe, sagte Fraktionssprecher Andreas Blank.

Nun darf die Berner Regierung die Gewinnausschüttungen der Nationalbank wieder voll berücksichtigen, nicht nur zur Hälfte. Das liegt unter anderem dran, dass die Nationalbank in den nächsten fünf Jahren den Kantonen garantiert eine Gewinnausschüttung ausrichten wird. Dies aufgrund einer Änderung der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bund, wie die Nationalbank kürzlich bekannt gab.

Zwei gleiche Forderungen

Sehr deutlich nahm der Rat schliesslich jene Motion an, welche nun zur Änderung der erst einjährigen kantonalen Bestimmungen zum Nationalbank-Gewinnausschüttungsfonds führt. Sie stammte aus den Reihen der BDP, EVP und GLP. Ebenso deutlich überwies der Rat eine Planungserklärung mit exakt derselben Forderung, welche die SP eingebracht hatte. Dies im Rahmen der Beratungen des kantonalen Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020.

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