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Was die Gemeinden stört – und was der Kanton dazu sagt
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 25.06.2019. Bild: Keystone
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Kantonale Steuergesetzrevision Berner Gemeinden verbünden sich im Kampf gegen Steuerpläne

Sie warnen vor drohenden Steuerausfällen und werfen der Regierung vor, nicht genügend einbezogen worden zu sein.

Die Berner Kantonsregierung plant per 2021 eine Steuergesetzrevision. In mehreren Städten und Gemeinden regt sich Widerstand, sie haben sich sogar miteinander verbündet. Die Städte Bern, Burgdorf, Biel und die Gemeinden Köniz und St. Imier traten am Dienstag gemeinsam vor die Medien.

Die wichtigsten Punkte der kantonalen Steuergesetzrevision 2021

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Anfang April hatte der Berner Regierungsrat die Steuergesetzrevision 2021 in die Vernehmlassung geschickt.

Besonders Unternehmen sollen von der Revision profitieren, indem sie zum Teil höhere Steuer-Abzüge ausweisen können. Spielraum erhält der Kanton Bern wegen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf).

Zu tieferen Unternehmenssteuern hat das Berner Stimmvolk jüngst Nein gesagt; dementsprechend ist eine Steuererleichterung an sich kein Thema.

Auch natürliche Personen sollen entlastet werden

Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern soll steigen, genau wie der Abzug für Versicherungsprämien. Diese beiden Massnahmen führen laut Regierung zu Mindereinnahmen von 47 Millionen Franken.

Die Städte und Gemeinden fordern gemeinsam umfassende Korrekturen vom Regierungsrat, ansonsten würde die Vorlage ein Referendum kaum überstehen. Zudem habe die Regierung bei der Ausarbeitung der Vorlage nicht den versprochenen «Dialog auf Augenhöhe» geführt.

Die kritisierten Punkte

Die fünf Städte und Gemeinde fürchten sich konkret vor Steuerausfällen. Dies sei der Fall, weil die Regierung Unternehmen im Kanton Bern steuerlich entlasten möchte. Und zwar so viel, wie nach der Abstimmung über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) eben möglich ist.

Was hat die «Staf» damit zu tun?

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Im Mai hat die Schweizer Stimmbevölkerung auf Bundesebene die Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) angenommen. Für Unternehmen werden neue steuerliche Entlastungen eingeführt, die für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz möglich sind (z.B. Abzüge für Forschung und Innovation).

Nun müssen die Kantone die Vorlage umsetzen, erhalten aber einen gewissen Handlungsspielraum. Um genau diesen Handlungsspielraum geht es bei der Steuergesetzrevision des Kantons Bern.

Die Gemeinden und Städte sind nach eigenen Angaben gewillt, einen Beitrag für einen steuerlich attraktiven Standort Bern zu leisten. Allerdings sei sicherzustellen, dass für die Gemeinden unter dem Strich eine schwarze Null resultiere. Für die kommunale Ebene dürfe kein Steuersubstrat verloren gehen. Der Kanton Bern solle von den zusätzlichen Bundesmillionen, die dank der Staf an die Kantone fliessen, nicht bloss einen Drittel an die Gemeinden weitergeben. Vielmehr sei das Geld hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen.

In ihrer gemeinsamen Position setzen sich die fünf Gemeinden auch mit den Plänen für eine Steuersenkung bei natürlichen Personen auseinander. Sie stellen sich nicht gegen eine Steuersenkung, lehnen aber Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip ab.

Hatte der Kanton kein Gehör?

«Wir werden mit Vorschlägen konfrontiert, die nicht mit uns Gemeinden abgesprochen wurden», sagt der Stadtberner Finanzdirektor Michael Aebersold. Es werde über Geld bestimmt, das eigentlich den Gemeinden zustehen würde.

Es wird über das Geld der Gemeinden bestimmt.
Autor: Michael Aebersold Stadtberner Finanzdirektor

Die Bernische Finanzdirektorin Beatrice Simon entgegnet: «Dieser Vorwurf stösst bei mir auf Unverständnis.» Es habe im Februar speziell für die Gemeinden eine Sitzung gegeben, wo man ihren Anliegen Platz geben wollte. Aber die Gemeinden hätten keine Vorschläge gemacht. «Dialog funktioniert nur, wenn auch die Gemeinden mit uns sprechen.»

Und nun?

Die gemeinsame Medienkonferenz von Bern, Biel, Burgdorf, Köniz und St. Imier war fast zeitgleich mit dem Ende der Vernehmlassung der bernischen Regierung. Ist die Vernehmlassung zu Ende, wertet die Regierung alle schriftlich eingereichten Antworten von Gemeinden, Organisationen und Parteien aus und passt die Vorlage gegebenenfalls an. Danach kommt die Steuergesetzrevision 2021 ins Kantonsparlament. Dieses wiederum kann sie genehmigen oder nicht.

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