Laut dem Kanton Bern ist die Zukunft der letzten noch erhaltenen Wässermatten im bernischen Oberaargau gesichert. Dies dank einer kantonalen Überbauungsordnung, die nun von Regierungsrätin Evi Allemann genehmigt worden ist.
Wie Allemanns Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am Mittwoch mitteilte, gilt die Überbauungsordnung für 83 Hektaren Wässermatten von 58 Bewirtschaftern in den Gemeinden Roggwil, Langenthal, Lotzwil, Madiswil, Rohrbach und Melchnau.
Klare Regeln
Sie enthält einheitliche und verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Matten und zum Unterhalt der Gräben, die zur Wässerung notwendig sind. Sie zeigt auch auf, welche Nutzungen im Bereich der Überbauungsordnung möglich sind und welche Eingriffe untersagt sind. Damit stellt sie die planerische Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die Landwirte dar.