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«Lex Fahrende» Kanton Bern geht gegen «unerlaubtes Campieren» vor

Der Polizei wird per Gesetz erlaubt, innert 24 Stunden einzuschreiten. Fahrende werden nicht genannt, sind aber gemeint.

Im neuen bernischen Polizeigesetz wird eine «Lex Fahrende» verankert. Mit 88 zu 49 Stimmen nahm das Kantonsparlament einen neuen Wegweisungsgrund ins Gesetz auf: «Unerlaubtes Campieren» auf privatem und öffentlichem Boden. Innert 24 Stunden müssten demnach Landbesetzer abziehen, sonst kann die Polizei das Gelände räumen.

Das Wort «Fahrende» wird nicht erwähnt, doch sie sind gemeint. Die Regelung ist eine Folge des Konflikts zwischen Fahrenden und der Bevölkerung von Wileroltigen, der im vergangenen Sommer eskaliert war.

Zahlreiche Wohnwagen, im Hintergrund Wileroltigen
Legende: Gegen diese Fahrenden an der Autobahn wehrte sich im Sommer 2017 die Bevölkerung von Wileroltigen (BE). Keystone

Die Ratsmehrheit war der Meinung, die «Lex Fahrende» sei eine angemessene Antwort auf die wiederkehrenden Probleme vor allem mit ausländischen Fahrenden. Man müsse der Polizei ein griffiges Instrument in die Hand geben.

Es ist unmöglich, diesen Artikel in der Praxis umzusetzen.
Autor: Regina Fuhrer Berner Grossrätin (SP)

Eine Minderheit vertrat wie Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP) eine andere Ansicht. Polizeiliche Räumungen seien sinnlos, solange der Kanton Bern insbesondere ausländischen Fahrenden keine regulären Haltemöglichkeiten bieten könne. Wie die Wegweisungen vollzogen werden sollen und wie lange die Polizei dafür Zeit hat, bleibt vorderhand offen.

«Das muss genug durchdacht sein»

Der Rat wies den entsprechenden Artikel auf Antrag von Philippe Müller (FDP/Bern) an die Kommission zurück. «Diese Regelung war aus aktuellem Anlass entstanden. In solchen Fällen muss man aufpassen, dass die Sache genug durchdacht ist», sagte Müller im Parlament. Allenfalls könnte die Bestimmung erst dann in Kraft treten, wenn Plätze für ausländische Fahrende zur Verfügung stünden.

Audio
Handhabe gegen Fahrende? Debatte im Berner Rathaus.
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 23.01.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Grosse Rat zwar einen Gesetzesartikel gegen die unbewilligte Landbesetzung beschlossen hat, die Sanktionierung aber einstweilen offen lässt. Zudem hat er den Druck erhöht, dass im Kanton endlich Transitplätze geschaffen werden.

Neues Polizeigesetz

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Der Kanton Bern erhält voraussichtlich 2019 ein totalrevidiertes Polizeigesetz. In erster Lesung hat der Grosse Rat die meisten heiklen Fragen geklärt.

  • Veranstalter unbewilligter Demos können künftig zur Kasse gebeten werden, wenn die Kundgebung aus dem Ruder läuft. (-> mehr dazu hier lesen.)
  • Das Gewalt-Monopol bleibt grundsätzlich bei der Polizei. So darf nur sie Ausweise kontrollieren.
  • Das Gesetz stellt die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton auf eine neue Grundlage. Die Beträge der Gemeinde werden pauschalisiert, das verringert den administrativen Aufwand für die Polizei und erhöht die Planungssicherheit für die Gemeinden.
Audio
Das Gewaltmonopol der Polizei und seine Tücken im Alltag – Stimmen aus der Debatte.
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 23.01.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 33 Sekunden.

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