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Wohnungen in der Altstadt sollen nur noch während 90 Nächten pro Jahr vermietet werden
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 22.01.2020. Bild: Keystone
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Maximal 90 Nächte Weniger Airbnb-Übernachtungen in Bern

Die Berner Stadtregierung will Airbnb und Co. nicht verbieten, aber einschränken. Sie will für die Altstadt eine Limite.

In der Berner Altstadt sollen Zweitwohnungen weniger oft gewerbsmässig vermietet werden. Die Berner Stadtregierung setzt eine Limite auf maximal 90 Nächte pro Jahr und passt aus diesem Grund die Bauordnung an.

Die Absicht ist nicht neu

Schon im Mai 2018 kündigte der Gemeinderat an, er wolle Auswüchse bei den Kurzzeitvermietungen verhindern. Mit seinen Vorschlägen folgt er nun einem Auftrag des Parlaments. Dieses hatte Anfang 2017 Massnahmen gegen den «Zweitwohnungs-Boom» in der Altstadt verlangt.

Ein Dorn im Auge waren Wohnungen, die gar nicht vom Besitzer genutzt oder normal vermietet werden - sondern zum Beispiel als möblierte Wohnungen zu hohen Preisen an Geschäftsleute vermietet werden, die nur kurz in Bern sind.

Im Visier hatte das Parlament auch Wohnungen, die dauerhaft auf Buchungsplattformen wie Airbnb angeboten werden. Das führe zu einer Verödung der Altstadt, hiess es in der Debatte.

Kein Verbot

Die Stadtregierung betonte schon 2018 vor der öffentlichen Mitwirkung, dass sie Airbnb und Co. keineswegs verbieten möchte. Wer seine Wohnung oder ein einzelnes Zimmer hin und wieder auf einer Online-Plattform anbiete, solle das weiter tun dürfen.

Im Visier hat der Gemeinderat nun vielmehr die dauerhafte gewerbsmässige Vermietung von Zweitwohnungen. Gemäss den Mitwirkungsunterlagen sind etwa zehn Prozent der Angebote auf Airbnb mehr oder weniger dauernd ausgeschrieben und haben damit gewerblichen Charakter.

90 Nächte sollen reichen

Der Gemeinderat möchte zwei Artikel in der Bauordnung anpassen und so verhindern, dass Wohnungen wiederholt für eine Dauer von weniger als drei Monaten vermietet werden. Die gesamte Vermietungsdauer für Kurzzeitvermietungen darf mit der neuen Regelung nicht höher sein als 90 Logiernächte pro Kalenderjahr.

Die Regelung beschränkt sich auf die Gebäudeteile in der Altstadt, in denen Wohnen zwingend vorgeschrieben ist. Ausserhalb der Altstadt sowie in den Gebäudeteilen in der Altstadt, in denen Dienstleistungsnutzungen zulässig sind, bleibt die Kurzzeitvermietung uneingeschränkt möglich.

Wie weiter?

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Die Berner Stadtregierung hat die Teilrevision der Bauordnung nun in die öffentliche Auflage geschickt. Diese dauert bis zum 21. Februar. Voraussichtlich im kommenden Herbst wird die Vorlage im Stadtrat beraten. Die Volksabstimmung ist für März 2021 vorgesehen.

Die Vorlage enthält auch eine Regelung zur Besitzstandsgarantie. Bisherige Vermietungen von Zweitwohnungen in der Altstadt, die aufgrund der Neuerung rechtswidrig werden, sind weiterhin zulässig. Die Vermieter müssen sich aber innert sechs Monaten ab Inkrafttreten beim Bauinspektorat melden.

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