Ein altes Haus beim Bahnhof Interlaken West. Drei Inderinnen stehen mit ihren Koffern am Eingang. Sie reisen durch Europa und übernachten meist in Ferienwohnungen – so auch hier in Interlaken. Sie schätzen es, eine eigene Küche zu haben. «So können wir selber vegetarisch kochen», sagt eine von ihnen.
Zusammen mit ihrer Mutter und ihrer jüngeren Schwester bleibt die junge Frau für zwei Nächte in Interlaken. Sie buchte die Wohnung mit Küche im Internet. Diese gehört Angela Mattmann. Die Wohnungen seien zwar recht einfach eingerichtet, würden aber jeden Komfort bieten: «Es sind Drei-Sterne-Wohnungen.»
Massiv mehr Ferienwohnungen
Die Wohnungen kosten zwischen gut 100 und 200 Franken pro Nacht. Alle sind derzeit vermietet. «Sie gehen weg wie frische Weggli», schmunzelt die gebürtige Davoserin. Die grosse Nachfrage zeige, dass es immer noch zu wenig Wohnungen für die Touristen gebe.
Mattmann besitzt mehrere Liegenschaften in Interlaken und vermietet 11 Wohnungen. Innerhalb von fünf Jahren ist die Zahl der Ferienwohnungen massiv angestiegen.
Sandra Rupp vom Mieterinnen und Mieterverband hat daran keine Freude. Wenn eine Privatperson mal ein Zimmer oder eine Wohnung vermiete, sei das kein Problem: «Wenn es aber rein kommerziell betrieben wird, gibt es weniger Wohnungen am Markt. Und die, die übrig bleiben, werden tendenziell teurer.»
Bleiben die Einheimischen aussen vor?
Mietwohnungen für Einheimische seien Mangelware, sagt Rupp. 18 Prozent der Wohnungen in Interlaken sind Zweitwohnungen. Dieser Wert hat innerhalb der letzten fünf Jahre stark zugenommen. Um nicht über die Marke von 20 Prozent und damit mit dem Zweitwohnungsgesetz in Konflikt zu geraten, will die Gemeinde die Vermietung von Ferienwohnungen klar regeln. Dies aber auch, um Mietwohnungen für Einheimische zu sichern.
Gemeinderätin Sabina Stör nennt ein weiteres Problem: Einheimische beschwerten sich vermehrt über Touristen in Ferienwohnungen.
Die Gemeinde Interlaken hat deshalb entschieden: Ferienwohnungen müssen klar als solche angeschrieben werden. Zudem soll in Neubauten ein Anteil an Erstwohnungen festgeschrieben sein. Ausserdem sollen Wohnungen in Wohnzonen nur noch für mindestens fünf aufeinanderfolgende Nächte vermietet werden. Kurzzeitiges Vermieten wird verboten.
Wenn jemand eine Liegenschaft kauft, kann er doch damit machen, was er will.
Vermieterin Mattmann kann darüber nur den Kopf schütteln: «Wenn jemand eine Liegenschaft kauft, kann er doch damit machen, was er will.» Egal, ob jemand in Wohnzonen Fixmieter beherberge oder eine Ferienwohnung anbiete: «Wohnen ist gleich Wohnen.»
Viele in Interlaken hätten sich mit dem Vermieten von Wohnungen in Wohnzonen ein Geschäft aufgebaut. Die Folge seien Arbeitslose und fehlende Einnahmen, auch für die Steuerbehörden. «Warum eigentlich?», fragt Mattmann. In einer freien Marktwirtschaft solle niemand bestraft werden, der alles richtig gemacht habe.
Es ist der Versuch, es so zu regulieren, dass sich der Tourismus weiterentwickeln kann und auch Raum für die Einheimischen bleibt
Das Ziel der Gemeindeverantwortlichen sei nicht, die Entwicklung des Tourismus abzuwürgen, kontert Gemeinderätin Stör: «Es ist der Versuch, es so zu regulieren, dass sich der Tourismus weiterentwickeln kann und auch Raum für die Einheimischen bleibt.» Es handle sich zwar um einen Eingriff, räumt Stör ein. Es gelte aber die Akzeptanz des Tourismus zu sichern.
Bis Anfang November kann sich die Bevölkerung von Interlaken zu den Plänen äussern. Danach entscheidet das Gemeindeparlament. Das Geschäft mit den Ferienwohnungen brummt derweil weiter.