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Der Entscheid der Kommission in Kürze
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 08.02.2019. Bild: Keystone
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Nach Wahlbetrug im Wallis Rechtskommission will keine Neuauszählung

Auch eine Wiederholung der Wahl von 2017 wäre unverhältnismässig, findet die Kommission. Jetzt ist der Grosse Rat am Zug.

Die Rechtskommission des Walliser Kantonsparlaments lehnt eine Neuauszählung der Stimmen nach dem Wahlbetrug im Oberwallis 2017 ab. Sie reicht das Dossier an das Büro des Grossen Rates weiter.

Keine neuen Fakten

Die Kommission bestätigt damit ihren Entscheid vom vergangenen November. Nötig wurde die erneute Beurteilung, weil es das Parlament - auf Antrag der CSP Oberwallis - so verlangt hatte.

Die Begründung ist die gleiche geblieben. Die Unregelmässigkeiten seien bereits während der Validierung der Wahlresultate Ende März 2017 durch Parlament und Regierung bekannt gewesen, hiess es. Die Frist für den Rechtsweg sei nicht eingehalten worden. Zudem seien seither keine neuen Fakten zum Fall aufgetaucht.

Der Wahlbetrug - das ist passiert

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Der Täter, ein ehemaliges Mitglied der SVP Oberwallis, wurde vom Bezirksgericht Brig zu zwölf Monaten Gefängnis mit drei Jahren Bewährung und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Er hatte in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp rund 190 Wahlzettel aus Briefkästen gefischt und gefälscht.

Von der Wahlfälschung profitiert hatte mutmasslich die SVP, die bei den Wahlen auf Kosten der CSP einen Sitz gewann.

Für die Justizkommission wären in einem solchen Fall Neuwahlen im Wahlkreis Brig die einzige Option. Sie hält das aber für unverhältnismässig, vor allem wegen der Kosten. Die Justizkommission hat sich deshalb ans Büro des Grossen Rates gewandt, um eine Lösung zu finden.

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