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Bern Freiburg Wallis PubliLac-Initiativen zu Recht ungültig erklärt

Der Regierungsstatthalter von Biel hat sich auf Geheiss des Verwaltungsgerichts nochmals mit den Initiativen in Biel und Nidau befasst. Er kommt zum Schluss: Die beiden Gemeinden haben das Volksbegehren zu Recht für ungültig erklärt.

Die Initiativen wurden 2012 in Biel und Nidau eingereicht. Sie richten sich gegen die geplante Überbauung des Bielerseeufers in den beiden Städten. Die Gemeinderäte von Biel und Nidau erklärten die Begehren aus inhaltlichen und formalen Gründen für ungültig. Dagegen wehrte sich das Initiativkomitee.

Pläne und Modelle
Legende: Für das Projekt Agglolac waren Pläne und Modelle im Bieler Kongresshaus ausgestellt. SRF

Der Statthalter ging auf die Beschwerden zunächst nicht ein, da sie zu spät eingereicht worden seien. Das sah das Verwaltungsgericht jedoch anders: Der Bieler Statthalter müsse die Beschwerden beurteilen. Und Regierungsstatthalter Philippe Chételat hat das nun getan, wie er am Montag mitteilte. Nun gibt er den Gemeinderäten recht.

Aus Sicht der Gemeinderäte von Biel und Nidau hat die Initiative zwei entscheidende Mängel: Erstens gehe es nicht an, mit einer Initiative bloss die «Zementierung des Status quo» zu verlangen. Und zweitens sässen im gemeindeübergreifenden Initiativkomitee sowohl Bieler als auch Nidauer. Das verletzte die Stimmrechtsvorschriften.

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