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Im Wallis wurde ein Wolf gewildert
Aus Schweiz aktuell vom 14.03.2016.
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Bern Freiburg Wallis Rätsel gelüftet: Walliser Wolf wurde erschossen

Bei dem stark verwesten Tierkadaver am Rhone-Ufer im Wallis handelt es sich um einen Wolf. Er wurde illegal erschossen. Erst am Mittwoch hatte der Ständerat die Jagd auf den Wolf abgelehnt.

Bei dem toten Tier, das im Wallis am Rhone-Ufer bei Raron gefunden wurde, handelt es sich um einen Wolf. Es stehe fest, «dass der Wolf an den Folgen einer Schussverletzung gestorben ist», teilte die Walliser Staatskanzlei mit.

Der Kadaver war bereits am 7. März gefunden worden – von einem Fischer am Ufer der Rhone westlich von Raron. Vergangene Woche machte der «Walliser Bote» dann publik, dass es sich um einen Wolf handeln könnte. Wann das männliche Tier erschossen wurde, steht nicht fest. Es dürfte aber bereits eine Weile her sein. Der Wolf war 34,5 Kilogramm schwer.

Strafanzeige gegen Unbekannt

Der Kadaver wird nun vom pathologischen Institut der Universität Bern auf die genaue Todesursache untersucht. Eine DNA-Analyse soll zudem Details zu seiner Abstammung liefern.

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Peter Scheibler: Illegaler Abschuss ist kein Weg (12.3.2016)
00:59 min
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Die zuständige Walliser Dienststelle hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Der Abschuss ist ein Verstoss gegen die geltende Jagdgesetzgebung.

«Illegale Abschüsse sind kein Weg, um ein Problem anzugehen» betont Peter Scheibler, der Chef der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere. Allerdings sein dies kein Walliser Problem.

Emotionale Debatte im Ständerat

Erst gerade am Mittwoch hatte sich der Ständerat dagegen ausgesprochen, den Wolf zu jagen. Deutlich – mit 26 zu 17 Stimmen – lehnte er eine einen Vorstoss des ehemaligen Walliser CVP-Ständerats René Imoberdorf ab. Die Wolfsjagd ist damit vom Tisch. Nein sagte der Ständerat auch zu einer Standesinitiative des Kantons Wallis mit dem gleichen Anliegen.

Die Debatte in der kleinen Kammer war sehr emotional. Hätten beide Parlamentskammern dem Vorstoss zugestimmt, wäre der Schutz des Wolfs aufgehoben worden. Die Schweiz hätte die Berner Konvention kündigen müssen, den völkerrechtlichen Vertrag über den Artenschutz. Für die Gegner kam es nur schon aus diesem Grund nicht in Frage, den Wolf zur Jagd freizugeben.

Die Befürworter hingegen argumentierten, die Zunahme der Wölfe müsse im Interesse der Berggebiete gebremst werden. Es stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit zwischen den Interessen des Menschen und jenen des Tieres.

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