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Streikrecht Freiburger Staatspersonal soll streiken dürfen

Der Freiburger Staatsrat will das Streikrecht im Gesetz des Staatspersonals verankern. Ausgenommen werden sollen Polizisten und Gefängnisaufseher. Der Grossrat muss noch entscheiden.

Das Streikrecht soll im Gesetz für das Staatspersonal verankert werden. So möchte es der Freiburger Staatsrat. Ausgenommen ist das Sicherheitspersonal. Das Pflegepersonal muss bei einem Streik den Betrieb sicherstellen.

Streiken ist ein Verfassungsrecht
Autor: Benoît Piller SP-Präsident Kanton Freiburg

«Streiken ist ein Verfassungsrecht», sagt Benoit Piller, SP-Präsident des Kantons Freiburg. Ausnahmslos alle hätten dieses Recht, auch Polizisten oder Gefängnisaufseher, findet er.

Streik darf nicht politisch missbraucht werden.
Autor: Markus Bapst CVP-Vizepräsident

Die bürgerlichen Politiker sind skeptisch. CVP-Vizepräsident Markus Bapst fürchtet negative Folgen, wie jüngst im Freiburger Spital. «Streik darf nicht politisch missbraucht werden.» Ein falsches Zeichen findet FDP-Fraktionschef Peter Wüthrich das Streikrecht. «So findet man keine Kompromisse.»

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