Das Streikrecht soll im Gesetz für das Staatspersonal verankert werden. So möchte es der Freiburger Staatsrat. Ausgenommen ist das Sicherheitspersonal. Das Pflegepersonal muss bei einem Streik den Betrieb sicherstellen.
Streiken ist ein Verfassungsrecht
«Streiken ist ein Verfassungsrecht», sagt Benoit Piller, SP-Präsident des Kantons Freiburg. Ausnahmslos alle hätten dieses Recht, auch Polizisten oder Gefängnisaufseher, findet er.
Streik darf nicht politisch missbraucht werden.
Die bürgerlichen Politiker sind skeptisch. CVP-Vizepräsident Markus Bapst fürchtet negative Folgen, wie jüngst im Freiburger Spital. «Streik darf nicht politisch missbraucht werden.» Ein falsches Zeichen findet FDP-Fraktionschef Peter Wüthrich das Streikrecht. «So findet man keine Kompromisse.»