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Unterschreiben ist Pflicht Ethik-Charta für das Freiburger Prostitutions-Gewerbe

Die Charta verpflichtet alle Personen, die im Kanton Freiburg im Prostitutionsgewerbe tätig sind, «Grundsätze und Massnahmen zur Sozial- und Gesundheitsprävention umzusetzen und die Menschenrechte zu achten».

Sie enthält unter anderem folgende Bestimmungen:

  • Nur geschützter Verkehr ist zugelassen
  • Es findet kein Anreiz zum Alkoholkonsum statt
  • Die Sexarbeiterinnen und -arbeiter haben das Recht, eine Leistung zu verweigern
  • Keinerlei Formen von Zwang werden toleriert

Was diese Charta wirklich bringe, werde sich in einigen Monaten zeigen, so Lorraine Ducommun, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion, gegenüber Radio SRF.

Audio
Lorraine Ducommun: «Es geht um Sensibilisierung» (franz.)
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 12.02.2018.
abspielen. Laufzeit 15 Sekunden.

Es gehe vor allem darum, Betreiber und Angestellte für die richtigen Verhaltensweisen bei der Ausübung der Prostitution zu sensibilisieren. Etablissement-Betreiber hätten auf die Charta positiv reagiert, so Ducommun weiter.

Zahlen zur Prostitution

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Am 1. Januar gab es im Kanton Freiburg 27 Salons, davon 20 in der Stadt Freiburg. Die Polizei führte letztes Jahr 700 Kontrollen von Sexarbeiterinnen durch, dabei wurden 20 Verstösse gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer angezeigt.

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