Die Charta verpflichtet alle Personen, die im Kanton Freiburg im Prostitutionsgewerbe tätig sind, «Grundsätze und Massnahmen zur Sozial- und Gesundheitsprävention umzusetzen und die Menschenrechte zu achten».
Sie enthält unter anderem folgende Bestimmungen:
- Nur geschützter Verkehr ist zugelassen
- Es findet kein Anreiz zum Alkoholkonsum statt
- Die Sexarbeiterinnen und -arbeiter haben das Recht, eine Leistung zu verweigern
- Keinerlei Formen von Zwang werden toleriert
Was diese Charta wirklich bringe, werde sich in einigen Monaten zeigen, so Lorraine Ducommun, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion, gegenüber Radio SRF.
Es gehe vor allem darum, Betreiber und Angestellte für die richtigen Verhaltensweisen bei der Ausübung der Prostitution zu sensibilisieren. Etablissement-Betreiber hätten auf die Charta positiv reagiert, so Ducommun weiter.