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Bern Freiburg Wallis «Verwaltung kann sich nicht hinter Steuergeheimnis verstecken»

Die Offshore-Geschäfte der Langenthaler Ammann-Gruppe wirbelten vor über einem Jahr kräftig Staub auf. In der Kritik standen nebst der bernischen Steuerverwaltung auch die Aufsichtsorgane im Kanton Bern. Zwei Gutachten haben nun deren Kompetenzen geklärt.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Gutachten will die bernische Finanzkommission ihre Aufsichtsfunktion über die Finanzdirektion verstärkt wahrnehmen. So lässt sie sich von der Finanzdirektion orientieren, wie diese ihre Aufsicht gegenüber der Steuerverwaltung wahrnimmt. Aufgrund dieser Informationen will die für die Oberaufsicht zuständige Finanzkommission dann über das weitere Vorgehen entscheiden, wie sie am Donnerstag mitteilte.

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Gespräch mit Kommissionspräsident Jürg Iseli (9.4.2015)
03:30 min Bild: SRF
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Konkrete Neuigkeiten zum Fall Ammann waren von den Gutachten nicht zu erwarten. Sie sind sozusagen ein Nebenstrang dieser mittlerweile weit verzweigten Geschichte. Die Gutachter klärten vielmehr, wer im Kanton Bern wen und wie zu beaufsichtigen hat.

Verschiedene Organe können kontrollieren

Die Tätigkeit der Steuerverwaltung untersteht im Kanton Bern der Aufsicht und Oberaufsicht verschiedener Organe. Fehlende Aufsicht orten die Gutachter nicht, im Gegenteil: «Soweit Handlungsbedarf besteht, dürfte es weniger darum gehen, allfällige Lücken in der Aufsicht zu schliessen, als die Aufsicht und die Oberaufsicht angemessen zu koordinieren», heisst es in einem der beiden Gutachten.

Direkte und umfassende Aufsichts-, Leitungs- und Führungskompetenzen gegenüber der Steuerverwaltung haben laut Gutachten die Kantonsregierung und die Finanzdirektion. Die bernische Finanzdirektion ist eines von sieben Departementen der zentralen Berner Kantonsverwaltung.

Bei der Aufsichtspflicht über die richtige und einheitliche Anwendung der Steuergesetze steht die Finanzdirektion an erster Stelle. An zweiter Stelle steht die Regierung.

Das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat, hat eine indirekte Oberaufsicht über die Zentralverwaltung. Diese Oberaufsicht übt das Parlament in erster Linie durch Aufsichtskommissionen aus, im vorliegenden Fall eben die Finanzkommission. Diese Oberaufsicht ist der Aufsichtstätigkeit von Verwaltung und Regierung nachgelagert und hat in der Regel einen eher generellen Blickwinkel. Die direkte Prüfung einer Verwaltungseinheit oder von konkreten Sachverhalten ist jedoch bei Bedarf nicht ausgeschlossen.

«Die Steuerverwaltung kann unsere Anfragen nicht immer mit dem Argument des Steuergeheimnisses abblocken», sagt Jürg Iseli, Präsident der Finanzkommission gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF. Deshalb sollen jetzt Gespräche mit den betroffenen Stellen geführt werden.

Langwieriges Hin und Her

Die Kontroverse um Steueroptimierungen war vor über einem Jahr entbrannt, als Medien über Offshore-Konstrukte der Ammann-Gruppe berichteten. Vor seiner Wahl in den Bundesrat war Johann Schneider-Ammann Patron des Unternehmens. Die bernische Steuerverwaltung untersuchte das Dossier und kam zum Schluss, dass sich das Unternehmen keiner illegalen Steuertricks bedient hatte. Vor allem linke Kreise forderten daraufhin eine unabhängige Untersuchung.

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Schneider-Ammann: «Eine politisch motivierte Hetzjagd»
aus Echo der Zeit vom 13.09.2014.
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In der Folge entspann sich ein monatelanges Hin- und Her, ob und wer eine solche Untersuchung durchführen sollte. Dabei lag sich der Kanton Bern mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung in den Haaren. Im September 2014 wurde bekannt, dass die Finanzdirektion des Kantons Bern das Steuerdossier der Ammann-Gruppe doch genauer unter die Lupe nehmen will.

An diesen Abklärungen ist die Finanzkommission nicht beteiligt. Sie möchte aber über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt werden, wie sie in der Mitteilung weiter schreibt.

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