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Wahlbetrug im Oberwallis Administrative Untersuchung eingeleitet

Der Staatsrat will herausfinden, ob in drei Gemeinden bei der brieflichen Stimmabgabe alles korrekt abgelaufen ist.

  • Bei den Walliser Grossrats- und Staatsratswahlen im März 2017 kam es in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp zu Unregelmässigkeiten.
  • Das Bezirksgericht Brig hat den Täter am 7. September im September der Wahlfälschung in 193 Fällen schuldig gesprochen und zu 12 MOnaten Haft und drei Jahren Bewährung verurteilt.
  • Der Walliser Staatsrat leitet nun eine Untersuchung ein, die herausfinden soll, ob die betroffenen Gemeinden Brig, Naters und Visp die wahlrechtlichen Bestimmungen korrekt angewendet haben.

Der Staatsrat möchte untersuchen, ob bei der brieflichen Stimmabgabe im März 2017 alles korrekt abgelaufen ist. Deshalb ordnet er laut Mitteilung eine administrative Untersuchung bei den Gemeinden Brig, Naters und Visp an. Es liege kein Verdacht vor, sagt Maurice Chevrier, Chef der Dienststalle für innere und kommunale Angelegenheiten. «Wir wollen uns einfach vergewissern, dass alles korrekt gelaufen ist.»

Zudem will der Staatsrat in Zusammenarbeit mit dem Verband Walliser Gemeinden die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe generell verbessern.

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