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Wahlbetrug im Wallis Bedingte Freiheitsstrafe für den Wahlfälscher

Das Bezirksgericht Brig verurteilt einen 31-jährigen Oberwalliser zu zwölf Monaten Gefänigs bedingt.

Das Bezirksgericht Brig sprach den Mann der Wahlfälschung in 193 Fällen schuldig. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten von 41'500 Franken tragen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte insgesamt 193 Stimmkarten von Drittpersonen entwendet, diese dann selbst unterschrieben und samt Listen bei den betroffenen Gemeinden eingeworfen hat.

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Bei den Walliser Grossrats- und Staatsratswahlen im März 2017 ist es in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp zu Unregelmässigkeiten gekommen. Ein 31-jähriger Oberwalliser hatte Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht.

Damit habe der Beschuldigte die Tatbestände der Wahlfälschung sowie der geringfügigen unrechtmässigen Aneignung mehrfach erfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innert zehn Tagen Berufung gegen das Urteil anmelden.

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