Das Bezirksgericht Brig sprach den Mann der Wahlfälschung in 193 Fällen schuldig. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten von 41'500 Franken tragen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte insgesamt 193 Stimmkarten von Drittpersonen entwendet, diese dann selbst unterschrieben und samt Listen bei den betroffenen Gemeinden eingeworfen hat.
Damit habe der Beschuldigte die Tatbestände der Wahlfälschung sowie der geringfügigen unrechtmässigen Aneignung mehrfach erfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innert zehn Tagen Berufung gegen das Urteil anmelden.