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Wahlfälschungen im Wallis Die beiden Gehilfen sind verurteilt

  • Die zwei Gehilfen haben eine untergeordnete Rolle gespielt.
  • Mit Strafbefehl wurden sie wegen Gehilfenschaft zur Wahlfälschung und Urkundenfälschung verurteilt.
  • Sie erhielten eine bedingte Geldstrafe.
  • Gegen den Haupttäter wurde vor dem Bezirksgericht Brig Anklage erhoben.

Wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag schreibt, waren die Ermittlungen aufwendig. Zu Wahlfälschungen kam es im März 2017 in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp bei den Parlaments- und Regierungswahlen.

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