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Eigenwillige Raumplanung
Aus Schweiz aktuell vom 17.11.2015.
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Bern Freiburg Wallis Wallis will «pragmatische» Umsetzung des Raumplanungs-Gesetzes

2013 sagten die Schweizer Stimmbürger Ja zum neuen Raumplanungsgesetz - und damit Nein zu einer weiteren Zersiedelung. Die Walliser Regierung macht nun Vorschläge, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten gegen die Hortung von Bauland vorzugehen.

Das Walliser Raumplanungsgesetz hält den Anforderungen des Bundesgesetzes, welches das Stimmvolk 2013 guthiess, nicht mehr Stand. Die Kantonsregierung hat deshalb ihr Gesetz überarbeitet und schlägt dem Kantonsparlament folgende Änderungen vor:

  • Einführung einer Mehrwertabschöpfung: Für Neueinzonungen und Umzonungen von Bauland muss der Besitzer 40 Prozent des gestiegenen Wertes des Landes an den Kanton abgeben. Die Gemeinden können selber entscheiden, ob sie zusätzlich bis zu 30 Prozent abschöpfen wollen.
  • Förderung der Baulandverfügbarkeit: Die Gemeinden können mit verschiedenen Massnahmen gegen die Hortung von Bauland vorgehen. Zum Beispiel können sie Einzonungen an die Bedingung knüpfen, dass ein Grundstück innert fünf Jahren bebaut werden muss.
  • Rückzonungen: Das neue Gesetz sieht Instrumente vor, die es erlauben, überdimensionierte Bauzonen während einer bestimmten Zeit zu blockieren und damit vor einer Rückzonung zu bewahren, zum Beispiel durch die Schaffung kantonaler Planungszonen.

«Wir haben das Gesetz pragmatisch umgesetzt», meint der zuständige Staatsrat Jean-Michel Cina. Als politisch besonders heikel betrachtet er die Einführung der Mehrwertabschöpfung.

Wir haben keine anderen Möglichkeiten
Autor: Jean-Michel Cina Staatsrat

«Schliesslich greift man mit dieser Massnahme ins private Eigentum ein.» Doch Cina sieht keinen anderen Weg. «Die Vorgaben des Bundes sind klar – wir müssen uns dem beugen.»

Die Gesetzesrevision fügt sich laut einer Mitteilung des Kantons in die laufenden Arbeiten des Projektes «Raumentwicklung 2020» ein.

Damit will das Wallis seine kantonale Richtplanung und alle dazugehörigen Gesetze überarbeiten. Das neue kantonale Raumplanungsgesetz wird im Dezember vom Grossen Rat behandelt.

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