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Olympia GR2026 Abstimmungsgelder von Gemeinden für Olympia zulässig

Öffentliche Unterstützungsgelder für kantonale Abstimmungen sind dann zulässig, wenn Gemeinden am Resultat ein sehr grosses Interesse haben. In diesem Sinne lehnte die Bündner Regierung zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Olympia-Abstimmung vom Februar ab.

Die Beschwerden richteten sich gegen das Verhalten der Gemeinden Arosa und St. Moritz. Diese Kommunen wollen die Pro-Kampagne der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden mit je 20'000 Franken mitfinanzieren. Die Beschwerdeführer verlangten, dass die Spenden unterbunden oder rückerstattet werden.

Wie die Regierung am Freitag mitteilte, sind solche Finanzspritzen aus öffentlichen Haushalten gemäss bundesgerichtlicher Praxis zulässig. Allerdings müssen die Gemeinden und ihre Stimmbürger am Ausgang einer Abstimmung ein besonderes Interesse haben.

Besonderes Interesse gegeben

Eine besondere Betroffenheit im Falle von Arosa und St. Moritz ist für die Kantonsregierung gegeben. Zumal beide Gemeinden gemäss der aktuellen Olympia-Kandidatur als Austragungsorte und St. Moritz zudem als mögliche Host City vorgesehen sind.

Bei der kantonalen Abstimmung am 12. Februar in Graubünden geht es um einen Kandidaturkredit von 25 Millionen Franken. Die Regierung befürwortet die Vorlage. Sie hat ein von den Wirtschaftsverbänden entworfenes Grobkonzept für die Olympischen Winterspiele 2026 übernommen und weiterentwickelt.

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