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Gegen Baulandhortung Neues Raumplanungsgesetz für Graubünden

Alles, was Sie über das neue Raumplanungsgesetz wissen müssen: Als Bodenbesitzer, Steuerzahlerin oder Gemeindepräsident.

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Ringen um die Details im Raumplangunsgesetz
aus Regionaljournal Graubünden vom 25.10.2018. Bild: Key
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 10 Sekunden.

Nach einer kontroversen Debatte am Mittwoch über Sinn und Unsinn eines neuen kantonalen Raumplanungesetzes beschäftigte sich der Grosse Rat am Donnerstag mit den Details und sagte schliesslich mit 88 zu 18 Stimmen Ja zum neuen kantonalen Raumplanungsgesetz.

Die wichtigsten Entscheide:

  • Baulandhortung soll nicht mehr möglich sein. Ein Grundstück in der Bauzone muss innerhalb von zehn Jahren überbaut sein, falls die Nachfrage besteht.
  • Falls dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde das Grundstück kaufen, muss aber nicht. Sie kann das Grundstück auch auszonen.
  • Jede Gemeinde darf nur noch Bauland für die nächsten 15 Jahre haben. Falls sie zu viel Bauland hat, muss sie auszonen.

Was passiert, wenn Bauland zur Wiese wird?

Fast 70 Bündner Gemeinden haben überdimensionierte Bauzonen und müssen geschätzte 100 Hektaren Bauland auszonen, das hat der Kanton mit der neuen Richtplanung berechnet. Die geschätzten Auszonungskosten liegen bei rund 100 Millionen Franken für die Gemeinden.

  • Bodeneigentümer erhalten beispielsweise eine Entschädigung, wenn es sich um eine materielle Enteignung handelt, wenn das Grundstück bereits erschlossen ist.
  • Aber, je länger jemand sein Land hortet, desto tiefer sinken die Chancen auf eine Entschädigung.

Streitpunkt Bauland-Mobilisierung

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Es war die Überraschung in der Debatte, dass die Leitplanken zur Bauland-Mobilisierung nicht angepasst wurden. In der Eintretensdebatte hatten Vertreter der FDP diese kritisiert. Es sei ein zu starker Eingriff in das Privateigentum, wenn beispielsweise die Gemeinde ein Kaufsrecht habe. Sinnvoller seien zusätzliche Gebühren, wenn jemand sein Land nicht überbaue. In der Debatte selber jedoch gab es keine Änderungsanträge.

Was, wenn die Wiese plötzlich wertvolles Bauland wird?

Knapp 30 Gemeinden in Graubünden können einzonen. Sie haben laut den Berechnungen des Kantons zu wenig Bauland. Wer Landwirtschaftsland besitzt, weiss, dass der Quadratmeter nur ein paar Franken wert ist. Der Boden in der Bauzone allerdings kann je nach Ort das zehn- bis hundertfache an Wert haben.

  • Bei einer Einzonung soll von der Wertsteigerung nicht nur der Bodenbesitzer, sondern auch die Öffentlichkeit profitieren.
  • Bodenbesitzer müssen deshalb 30 Prozent des Mehrwerts abliefern.
  • Dieser Betrag wird fällig, wenn ein Grundstück überbaut oder verkauft wird.

Streitpunkt Umzonung und Aufzonung

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Lang diskutierte der Grosse Rat darüber, ob eine solche Abgabe auch bei Umzonungen oder Aufzonungen (was grössere Gebäude ermöglicht) fällig wird. Wie bei Einzonungen gewinnt dadurch der Boden an Wert. Eine bürgerliche Mehrheit, angeführt von FDP und SVP, lehnte dies ab.

Das alles kostet. Wer zahlt?

Die geschätzten 100 Millionen Franken für die Auszonungskosten soll nicht an den betroffenen Gemeinden hängenbleiben, sondern über Einzonungen quer finanziert werden. Der Grosse Rat folgte hier dem Vorschlag der Regierung, einen kantonalen Fonds zu schaffen:

  • Die Auszonungskosten der Gemeinden werden vollumfänglich durch den kantonalen Fonds finanziert.
  • Alimentiert wird dieser Fonds durch die Einzohnungsgmeinden. Sie zahlen 75 Prozent ihre Einnahmen aus den Einzonungen ein.
  • Die restlichen 25 Prozent der Einzonungs-Einnahmen bleiben bei der Gemeinde und sind für die Raumplanung reserviert.
  • Der Kanton Graubünden schiesst für den Anfang 80 Millionen Franken aus der Steuerkasse für diesen Fonds vor. Bis 2035 ist ein Bezug aus diesem Fonds möglich.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30; habs

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