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Knatsch um den Churer Stadtbus
Aus Schweiz aktuell vom 28.10.2013.
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Graubünden Stadtbus Chur ist nicht einverstanden mit Rüge

Das Bundesamt für Verkehr hatte die Stadtbus Chur AG wegen Verstössen gegen das Arbeitszeitgesetz gerügt. Die Verantwortlichen wehren sich.

Die Gewerkschaft SEV hatte in der vergangenen Woche von der Stadtbus Chur AG Lohnnachzahlungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken gefordert. Sie stützte sich dabei auf eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr. Darin wird klargestellt, dass die Praxis des Stadtbus gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. Es geht etwa um die Festlegung des Dienstortes oder die Gutschrift von Zeitzuschlägen.

Die Verantwortlichen der Stadtbus Chur AG wollen nicht auf die Geldforderung der Gewerkschaft eingehen. Das Bundesamt für Verkehr war auf diesen Punkt nicht eingetreten. Man sei nur dafür zuständig, zu überprüfen, ob das Gesetz eingehalten werde, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes auf Anfrage der Sendung «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF.

Audio
Gesetz etwas anders ausgelegt (28.10.2013)
03:10 min
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Die Stadtbus-Verantwortlichen haben die Möglichkeit, den Entscheid des Bundesamtes an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Ob sie das tun, ist noch nicht entschieden.

Die Gewerkschaft SEV kündigte an, gerichtlich gegen den Stadtbus vorzugehen, sollte die Firma sich weigern, Lohnnachzahlungen zu leisten.

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