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Abstimmung Ausserrhoden Spitalstandorte aus dem Gesetz gestrichen

Die Stimmbevölkerung von Appenzell Ausserrhoden hat die Teilrevision des Spitalverbundgesetzes angenommen. Das Resultat fiel mit 69,8 Prozent Ja-Stimmen zu 30,2 Prozent Nein-Stimmen klar aus.

Gesetzesrevision Spitalverbund

Kanton Appenzell Ausserrhoden: Gesetz über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden, Teilrevision

  • JA

    69.8%

    9'868 Stimmen

  • NEIN

    30.2%

    4'263 Stimmen

Inhalt dieser Teilrevision ist, dass die Spitalstandorte Herisau und Heiden und das Psychiatrische Zentrum Herisau nicht mehr namentlich im Gesetz stehen sollen. Sowohl die Regierung als auch das Parlament waren für eine Streichung der Nennung der Standorte aus dem Gesetz. Damit soll der Spitalverbund mehr unternehmerische Freiheiten erhalten.

Audio
Ja zu Gesetzesrevision Spitalverbund
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 23.09.2018. Bild: Key
abspielen. Laufzeit 1 Minute.

Mit der Gesetzesanpassung kann der Spitalverbund entscheiden, ob ein unrentabler Unternehmensteil weiter betrieben, verkleinert oder ganz geschlossen wird. Im Vorfeld hat man sich aber wiederholt zu den Standorten bekannt. Eine Schliessung müsste vom Regierungsrat genehmigt werden.

Widerstand gegen die Teilrevision kam vor allem aus dem Vorderland, weil befürchtet wird, dass das Spital Heiden früher oder später geschlossen werden könnte.

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