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Ostschweiz AR: Interessenbindungen sind offenzulegen

In Appenzell Ausserrhoden wird die ganze Verwaltung neu organisiert: es gibt in Zukunft weniger Departemente und nur noch fünf statt sieben Regierungsräte. Dafür arbeiten die fünf Regierungsräte je zu 100 und nicht wie bisher zu 80 Prozent. Darum dürfen sie keine Nebenbeschäftigung mehr haben.

Kassier sein in einem Sportverein oder einem Jodelchörli sei nach wie vor möglich, so Regierungsrätin Marianne Koller. Es sei im Ermessen des einzelnen Mitglieds zu entscheiden wie viel Zeit man noch für anderes aufwendet und dies müsse man halt ziemlich schlank halten. Denn im neuen Gesetz steht, ein Regierungsrat stelle seine Arbeitskraft und seine Arbeitszeit vollumfänglich dem Regierungsamt zur Verfügung. Sprich beispielsweise diverse Halbtages-Sitzungen für Stiftungen würden diesen Artikel verletzen.

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Organisationsgesetz für verleinerte Regierung (23.02.2015)
01:58 min
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Regierungsmitglieder dürfen keine Aufgaben mehr übernehmen, die mit der Stellung des Amts nicht vereinbar sind. So sind andere Erwerbstätigkeiten ebenso verboten wie Verwaltungsratsmandate mit wirtschaftlicher Zwecksetzung oder Mandate als National- und Ständerat, sofern die Betreffenden nicht auf Ende des Amtsjahrs zurücktreten.

Doch wie viel Zeit, ist zu viel Zeit, fragte SVP-Präsident Edgar Bischof vor dem Ausserrhoder Kantonsrat. Es könne nicht sein, dass man jegliche Engagements in der Privatwirtschaft verbiete weil es dort um Geld gehe und man weiterhin in anderen Bereichen schalten und walten könne. Denn der Zeitaufwand sei neu auch ein Kriterium.

Systemwechsel in Ausserrhoden:

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Im Mai 2014 hiessen die Ausserrhoder Stimmberechtigten eine Teilrevision der Kantonsverfassung gut. Sie umfasst Anpassungen in den organisatorischen Bestimmungen für Kantons- und Regierungsrat. Die Anpassung wird nötig, weil die Regierung von sieben auf fünf Mitglieder reduziert wird und weil aus dem bisherigen «Hauptamt» ein Vollamt wird.

Im Zweifelsfall entscheiden die anderen Regierungsratsmitglieder darüber, ob ein Regierungsrat eine Aufgabe übernehmen darf oder nicht. Der Entscheid der anderen Regierungsmitglieder ist endgültig.

Interessenbindungen offen legen

In Zukunft gibt ein Register Auskunft über Beteiligungen der Regierungsmitglieder an Unternehmungen des privaten Rechts, wenn sie mindestens 30 Prozent des Kapitals oder Stimmrechts betragen.

Tätigkeiten für gemeinnützige Stiftungen und Organisationen sowie Mitgliedschaften in kommunalen, kantonalen und internationalen Interessengruppen müssen offengelegt werden, ebenso wie die Vertretungen des Kantons in Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts.

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