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Bussen gegen Biker
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 23.08.2019. Bild: Colourbox
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Biken im Wald St. Galler Polizei plant Stichproben im Wald

50 Franken Busse für Biker, die abseits der Wege unterwegs sind. So sollen die Tiere mehr Ruhe haben.

«Das Biken erfreut sich zunehmender Beliebtheit.» So beginnt ein Brief, den verschiedene Veloclubs und Bikeläden in und um die Stadt St. Gallen erhalten haben. Darin wird informiert, dass die Polizei in Zukunft Biker büssen wird, die abseits der öffentlichen Strassen unterwegs sind.

Die gesetzliche Grundlage dafür gibt es. Bikerinnen und Biker müssen mit einer Busse von 50 Franken rechnen, bestätigt Daniel Hug, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Es seien aber keine flächendeckende Kontrollen geplant, sondern es gebe Stichproben.

Welche Wege sind verboten?

Absender des Briefes ist die «Forstregion 1», zu der auch die Stadt St. Gallen gehört. Das Problem sei, dass zunehmend mehr Bikes ausserhalb der öffentlichen Wege unterwegs seien. Besonders die Tiere würden leiden, wenn sie durch Bikerinnen und Biker aufgeschreckt werden.

Die Gesetzeslage

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Kantonales Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung sGS 651.1 - Art. 15. Abs.2: «Im Wald sind Reiten und Radfahren abseits von öffentlichen Strassen und Wegen verboten.»

Als Faustregel, schreibt der Regionalförster, solle man nur solche Waldwege und -strassen befahren, die befestigt und mindestens zwei Meter breit sind.

«Ich kann das Anliegen verstehen», sagt Urs Keller, der selber ein Velogeschäft in St. Gallen besitzt und regelmässig Gruppen durch den St. Galler Wald begleitet. Trotzdem: «Bussen finde ich eigentlich immer die schlechteste Variante. Das gibt nur Unmut auf beiden Seiten.» Er halte sich mit Gruppen oder auch alleine immer an öffentliche Wege.

Bussen finde ich eigentlich immer die schlechteste Variante.
Autor: Urs Keller Inhaber Velogeschäft

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